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Wie sind die ADR-standards in der Europäischen Union?


Wesentliche Differenzierung der ADR-Systeme in den Ländern der Europäischen Union verursacht, dass sie auch in Bezug auf die bindende Kraft ihrer Urteile unterschiedlich sind. Nicht alle in Europa angewandten ADR-Systeme geben auch die gleiche Garantie. Unter Beachtung dieser Voraussetzungen sowie, um den Verbrauchern die Möglichkeit zu erleichtern, die Streitigkeiten in den grenzüberschreitenden Transaktionen im Rahmen des einheitlichen Markts zu erledigen, bestimmte die Europäische Kommission Mindeststandards für die ADR-Systeme in Anlehnung an die Grundsätze der Unabhängigkeit, Transparenz, Wirksamkeit und Rechtsbeachtung.
Die Mindeststandards für ADR werden bestimmt durch:

  • Empfehlung der Kommission 98/257/EG vom 30 März 1998 betreffend die Grundsätze für Einrichtungen, die für die außergerichtliche Beilegung von Verbraucherstreitigkeiten zuständig sind - ABl. L 115 vom 17.4.1998.
  • Empfehlung 2001/310/EG der Kommission vom 4. April 2001 über die Grundsätze für an der einvernehmlichen Beilegung von Verbraucherrechtsstreitigkeiten beteiligte außergerichtliche Einrichtungen - ABL. L 109 vom 19.4.2001.

Die Mitgliedsstaaten der Europäischen Union notifizieren die Europäische Kommission über die nationalen außergerichtlichen Einrichtungen, die die in den Empfehlungen der Europäischen Kommission enthaltenen Mindestkriterien erfüllen. Die Informationen über die notifizierten ADR-Systeme werden gesammelt, aktualisiert und durch die Europäische Kommission über eine Datenbank zugänglich gemacht. Die Datenbank wird vor allem in den grenzüberschreitenden Streitigkeiten genutzt. Sie ermöglicht den Verbrauchern, Unternehmern und Verbraucher-Test-Organisationen die beste zugängliche außergerichtliche Methode der Streitsbeilegung zu bestimmen. Die Datenbank ermöglicht auch, verschiedener Modelle der in den Mitgliedsländern funktionierenden ADR-Systeme sowie den Aufbau der Zusammenarbeit zwischen den europäischen ADR-Systemen zu vergleichen.
Das Netzwerk der Europäischen Verbraucherzentren unterstützt die Mitgliedsländer der EU und die Europäische Kommission bei der Entwicklung und Promotion der ADR-Systeme sowie bei der Aktualisierung der Datenbank. Das EVZ-Netzwerk erteilt Informationen und begleitet den Verbrauchern bei der Geltendmachung von Ansprüchen über die ADR-Systeme in den grenzüberschreitenden Streitigkeiten.

Siehe : Wie können wir Dir helfen.

 

 
 
  Das Projekt wird mit Mitteln der Europäischen Komission finanziert und des Amtes für Schutz der Verbraucher und der Schutz des Wettbewerbs