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Einkaufe im Internet



Internet ermöglicht schnelle und bequeme Einkäufe, sowohl in Ihrem Land als auch im Ausland. Selbstverständlich müssen Verträge, die mit einem ausländischen Unternehmer mit Hilfe der Fernkommunikationsmittel abgeschlossen werden, anders behandelt werden, als dies bei traditionellen Einkäufen im Laden um die Ecke der Fall ist.

Beim Einkaufen im Internet loht es sich zu wissen, worauf Sie besonders achten sollen und über welche Rechte Sie verfügen

Ihre Rechte

Rechtsgrundlage

Die rechtlichen Standards in der Europäischen Union auf dem Gebiet des Verbraucherschutzes beim Einkaufen im Internet werden durch folgende Richtlinien bestimmt:

  • Richtlinie des Europäischen Parlaments und des Europäischen Rates Nr 2000/31/EC vom 8 Juni 2000 über bestimmte rechtliche Aspekte der Dienste der Informationsgesellschaft (Richtlinie über den elektronischen Geschäftsverkehr)(OJ 2000, No L 178, 1.)
  • Richtlinie des Europäischen Parlaments und des Europäischen Rates Nr 97/7/EG vom 20 Mai 1997 über den Verbraucherschutz bei Vertragsabschlüssen im Fernabsatz. (OJ 1997, L 144, 19.)

Sie widerspiegeln sich in folgenden nationalen Vorschriften

  • Das Gesetz vom 23 April 1964 Zivilgesetzbuch (Gesetzblatt Nr 16, mit späteren Änderungen)
  • Das Gesetz vom 2 März 2000 über den Schutz mancher Verbraucher und über die Verantwortung für den durch ein gefährliches Produkt verursachten Schaden (Gesetzblatt Nr.22, Pos. 271 mit späteren Änderungen)
  • Das Gesetz vom 18 Juli 2002 über die Dienstleistungen im elektronischen Geschäftsverkehr (Gesetzblatt. Nr. 144, Pos. 1204 mit späteren Änderungen)

Worauf steht Ihnen das Recht zu

Beim Einkaufen im Internet haben Sie das Recht auf:

  • eine klare und komplette Information über angebotenen Waren und Dienstleistungen - noch vor der Bestellung;
  • eine schriftliche Bestätigung Ihres Kaufs. Drucken Sie sich zusätzlich die Internetseite aus, auf der die Auftragsbestätigung erschienen ist. Spätestens am Tag der Lieferung sollten Sie eine in einer schriftlichen Form verfasste oder an einem anderen Träger zur Verfügung gestellte Bestätigung des Vertrags bekommen.
  • auf den Rücktritt vom Vertrag innerhalb von mindestens 7 Werktagen ohne Zusatzkosten (mit Ausnahme von Lieferungskosten) Vergessen Sie nicht, dass bei einigen Verträgen die Verbraucherrechte eingeschränkt werden können.

Mehr über die Fernabsatzverträge erfahren Sie unter:
Link zum Text über Online-Einkaufen.

Bevor Sie einkaufen

  • überprüfen Sie die Adresse und die Telefonnummer des Unternehmers, gehen Sie nicht davon aus, dass der Unternehmer Sitz in Polen hat, nur aufgrund dessen, dass die Internetseite mit .pl endet
  • suchen Sie nach solchen Internetseiten, die sichere Zahlung anbieten (insbesondere sichere Verbindungen) - die mit einem Symbol / mit einer Ikone eines Vorhängeschlosses am Bildschirm signalisiert werden, wenn Sie die Zahlung leisten.
  • Überprüfen Sie, ob der Unternehmer sich an die Regeln zur Bewahrung Ihrer Privatsphäre zu halten verpflichtet (die sog. Privatpolitik), und ob er Sie darauf hinweist, wie er Ihre Personalangaben verarbeiten wird.
  • Vergessen Sie nicht, dass Sie nicht immer bei Fernabsatzverträgen alle Verbraucherrechte in Anspruch nehmen dürfen, zB. die Rechte auf den Rücktritt vom Vertrag werden nicht bei Unterkunftsleistungen, Touristikdienstleistungen und Transportleistungen angewandt.
  • Vergewisseren Sie sich, ob die von Ihnen gekaufte Ware z.B. ein Elektrogerät alle Anforderungen in Ihrem Land erfüllt.
  • Vergewisseren Sie sich, ob die Garantie auch in Ihrem Land anerkannt wird und falls Sie die Ware an den Verkäufer in seinem Land zurückgeben müssen, ob das nicht zu problematisch wäre.
  • Überprüfen Sie die Zusatzkosten für Sendungen, Steuern, Zoll und Lieferungskosten bei einer Brief- oder einer Paketpost.
  • Denken Sie daran was Sie tun würden, falls sich die Transaktion als misslungen erweist.
  • Überprüfen Sie, ob der Unternehmer zu dem System gehört, das die Anwendung bestimmter guter Praktiken sichert, wenn ja, dann wird es Ihnen viel leichter fallen, seine Rechte in Anspruch zu nehmen; auf die Angehörigkeit zu einem System deuten graphische Bezeichnungen (Logos), zu solchen Systems gehört zum Beispiel Euro-label.

Wenn die Sachen schief gehen

Wie und an wen soll man eine Klage richten?

Sie sollen so schnell wie möglich den Unternehmer über das Problem informieren. Formulieren Sie die Klage schriftlich und vergessen Sie nicht folgende Informationen anzugeben:

  • Datum der Geschäftsinformation und die Adresse, wo sie erschienen ist
  • Datum der Bestellung
  • Eigenschaften des bestellten Produkts oder der bestellten Leistung
  • bezahlte Summe und die Zahlungsart
  • Zusätzliche Daten wie z.B. die Kundennummer oder die Auftragsnummer
  • Grund für die Klage
  • Andere Angaben, die Sie für wichtig halten
  • Ihre Anforderungen, z.B. Warenaustausch, Geldzurückgabe

Behalten Sie die Kopie der Internetseite (z.B. indem Sie die Taste PrintScrn benutzen), des Vertrags, der Meldung der Reklamation und des ganzen Schriftverkehrs, den Sie mit dem Unternehmen geführt haben.

Ich kann mein Problem allein nicht lösen...

Sollten die Verhandlungen mit dem Verkäufer missglücken, müssen die andere Formen der Entscheidung über die Streitigkeiten in Erwägung ziehen. Bei der Lösung der Probleme bei grenzüberschreitenden Transaktionen wird Ihnen auf dem Gebiet der Europäischen Union, Norwegens und Islands das Netzwerk der Europäischen Verbraucherzentren (ECC Net) helfen. Setzen Sie sich mit Ihrem regionalen Zentrum in Verbindung und schicken Sie eine Verbraucherklage (Link dazu, wie wir Ihnen helfen können).

Sollte die gütliche Beilegung einer Streitigkeit (Schlichtung, Verbrauchergericht usw.) misslingen, bleibt Ihnen eine Berufung beim Gericht, leider bedeutet dies im Falle der grenzüberschreitenden Streitigkeiten einen langwierigen, komplexen und teuren Prozess - insbesondere für den Verbraucher.

Lassen Sie sich in Rechtsfragen beraten, um festzustellen, in welchem Land Sie Ihre Rechte in Anspruch nehmen sollen.

Betrug und tricks in der Cybersphäre

Das Internet bildet für Verbrecher einen neuen Ort, wo es Möglichkeiten bestehen, Verbraucher zu betrügen. Zu den populärsten Tricks gehören:

  • Versteckte Adressen - achten Sie auf die Pseudo-Unternehmer, die versuchen, Waren oder Dienstleistungen zu verkaufen, und benutzen dabei anonyme Adressen der elektronischen Post oder Nummern des Postfachs und erschweren damit die Bestimmung ihres aktuellen Ortes;
  • Anschlag mithilfe von Schlagworten - seien Sie vorsichtig, wenn Sie solche Ausrufe in der Art: "GEHEIMNIS DES VOLLERFOLGS" oder "WIE SCHNELL EINE MILLION VERDIENEN" finden und vergessen Sie nicht, dass dieselbes in der Fremdsprache keinen Erfolg sichern.
  • Unpräzise Referenzlisten und Lobbriefe - "Tausende zufriedenen Kunden!" - das klingt stolz und macht einen guten Eindruck, aber selten bekommen Sie ddabei die Info, die Ihnen die Glaubwürdigkeit der Feststellungen prüfen lässt.
  • "Das ist kein Trick"/"This is not scam" - lassen Sie sich nicht durch solche Feststellungen verwirren. Ein ehrliches Geschäft braucht derartige Zusicherungen nicht.
  • Versprechen sofortigen Reichtums - solche Texte klingen meistens zu gut, als dass sie auch wahr wären.
  • Bezahlen Sie für die Offenbahrung eines Geheimnis manchmal kann man im Internet einem Angebot begegnen, die nur den Auserwählten ermöglicht, eine schnelle Methode fürs Reichwerden zu erfahren. Meistens sind die Opfer solcher Tricks tausende User. Die Einzelheiten sind gegen eine Gebühr zu erfahren.
  • Versteckte Ausgaben - achten Sie auf Werbung und Annoncen, die keine Vorkosten versprechen und dann um eine einmalige Gebühr bitten.

Achten Sie auch auf:

  • Briefketten
  • Clubs, die Geldscheine produzieren
  • Mailinglisten
  • Heimhandelsnetze
  • Wundermedikamente und Verschönerungsmittel
  • Geschäftsangebote vom Ausland

Spam

Eine nicht bestellte Geschäftsinformation (sog. Spam) ist unzulässig. Die polnischen Vorschriften nehmen sog. Opt-in-Variante an, dh. Es wird eine vorherige Einwilligung des Kunden-Empfängers notwendig. Für eine Einwilligung wird auch eine vermutliche Einwilligung gehalten (z.B. aufgrund der Übergabe der eigenen E-Mail-Adresse) unter der Bedingung, das der Empfänger grundsätzlich über die Nutzung der Adresse zu Marketingzwecken informiert worden ist.

Gleichzeitig wird eine nicht bestellte Leistung auf Risiko des Unternehmers abgewickelt.

Internetauktionen

Internetauktionen sind Internetseiten, die den Interessierten ermöglichen, verschiedene Dinge im Internet zu versteigern. Die Auktionen erfüllen nicht die gleiche Funktion wie traditionelle Auktionen im Auktionshaus. Diese Einkaufsform erfreut sich immer größerer Beliebtheit.
Man muss jedoch immer:

  • sich merken dass Sie keinen Vertrag mit der Internetseite abschließen, also diese Seite wird keine Verantwortung tragen, falls Probleme mit dem gekauften Gegenstand ans Licht kommen.
  • die Kontaktperson haben und sie kontaktieren, unabhängig vom Veranstalter der Aktion, um zu überprüfen, ob sie tatsächlich an der Aktion beteiligt ist.
  • Kommentare lesen, die den jeweiligen Verkäufer betreffen und auch die Meinungen im Internetforum auf der Internetseite des Auktionveranstalters (Forum, Chat-room).
  • eine spezielle Verbindung zur Verfügung haben, um alle für den Kauf unentbehrlichen Tätigkeiten auszuführen.
  • Systeme der sicheren Zahlung ausnutzen, oder Systeme, die Depotunternehmer empfehlen,; auf jeden Fall die Überweisungen auf dem normalen Wege meiden.
  • Sicherstellen, dass die Person, die eine Ware verkauft ,glaubwürdig ist..

Die meist auftauchenden Probleme sind:

  • die nicht zum Käufer gelieferte Ware
  • die Zahlungseingang fehlt
  • die Waren haben niedrigeren Wert oder unterschieden sich von der Beschreibung, die dem Käufer übergeben wurde.
  • Lieferverzug
  • Falsche Information betreffs der Ware und Verkaufsbedingungen.

Die in den Auktionen abgeschlossenen Verträge sind nech der Wirkung der Richtlinie 97/7/EG vom 20 Mai 1997 über den Verbraucherschutz bei Transaktionen im Fernabsatz.

Depotfirmen - escrow companies

Depotfirmen funktionieren als Vermittler bei Online-Verkauf - Sie schicken ihnen das Geld, der Verkäufer schickt Ihnen die Ware, und die Leistungen gehen weiter - d.h. der Käufer bekommt seine Ware und der Verkäufer das Geld.

Ihnen zugute sollten Sie Firmen beauftragen, die vom Veranstalter der Auktion oder vom Inhaber der Internetseite empfohlen werden.

Behilfliche Links

Hilfsreiche Informationen über Ihre Rechte beim Online-Einkaufen finden Sie auch unter:

http://www.econsumer.gov

http://www.federacja-konsumentow.org.pl

 

 
 
  Das Projekt wird mit Mitteln der Europäischen Komission finanziert und des Amtes für Schutz der Verbraucher und der Schutz des Wettbewerbs