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Kauf von Waren und Dienstleistungen
Der einheitliche Markt der Europäischen Union bietet den Verbrauchern größere Möglichkeiten an, um das günstigste Angebot von Produkten und Dienstleistungen auszuwählen. Die Verbraucher haben eine riesige Wahl: das Angebot der sich im Handel in der ganzen Europäischen Union befindenden Produkte ist breiter denn je, und dank der Euro-Währung lassen sich die Preise miteinander sofort vergleichen. Die Produzenten müssen das niedrige Preisniveau halten, denn sie verkaufen ihre Waren in einem riesigen konkurrenzfähigen Markt. Gegenseitige Anerkennung der technischen Standards bringt es mit sich, dass die im legalen Geschäftsverkehr eines EU-Landes befindlichen Produkte auch in anderen EU-Ländern angeboten werden können. Die Verbaraucher, die Waren und Dienstleistungen in der ganzen Europäischen Union kaufen, werden von denselben Bestimmungen des Verbraucherrechts geschützt, deswegen sollen wir uns mit diesen Bestimmungen bekannt machen, bevor wir mit Einkäufen in Europa anfangen. Rechtsgrundlage für die Geltendmachung der VerbraucherrechteRechtsgrundlage für Geltendmachung der Verbraucherrechte Auf dem europäischen Niveau werden die Fragen des Kaufs und der Garantie durch folgende Richtlinien geregelt: die Richtlinie 1999/44/EG vom 25 Mai 1999 zu bestimmten Aspekten des Verbrauchsgüterkaufs und der Garantien (OJ L 171/12,7.7.1999). Es muss betont werden, dass dieses Dokument die Standards des Mindestschutzes bestimmt, in der Praxis kann sich der Verbraucher bei der Geltendmachung seiner Rechte nicht nur auf diese Richtlinie berufen. Darüber hinaus müssen die EU-Länder ein höheres Niveau des Verbraucherschutzes gestalten, indem sie strengere Anforderungen für die Unternehmer bestimmen, als dies die Richtlinie regelt. In Polen werden die Verbraucherrechte grundsätzlich durch das Gesetz vom 27 Juli 2002 über Sonderbedingungen des Verbraucherverkaufs und die Änderung des Zivilgesetzbuches (Gesetzblatt Nr. 141, Pos.1176 mit späteren Änderungen). Parteien des KaufvertragsDie Richtlinie betrifft Verträge, die zwischen den Verbrauchern und den Unternehmern abgeschlossen werden. Der Verbraucher darf nur eine natürliche Person sein, die kein geschäftliches Ziel verfolgt. Beispielsweise, wenn wir im Namen unseres Arbeitgebers einen Kopierer kaufen, der sich als fehlerhaft erweist, dürfen wir uns nicht auf die Verbraucherrechte berufen und ihn reklamieren. Die andere Partei des Geschäfts bei grenzüberschreitenden Transaktionen ist eine natürliche oder eine juristische Person, die Waren im Rahmen ihrer Handelstätigkeit, Tätigkeit eines Unternehmens oder der Berufstätigkeit verkauft. Infolge dieser Definition werden wir nicht durch den Verbraucherschutz geschützt, wenn wir Produkte von Personen kaufen, die sich mit dem Verkauf nicht professionell befassen. Es wenden sich zum Beispiel an das Europäische Verbraucherzentrum Personen, die einen Gebrauchtwagen in Deutschland gekauft haben. Bei der genaueren Betrachtung der Sache erweist sich, dass der Wagen von einer Privatperson gekauft wurde. In solchen Fällen bestehen für den Käufer keine Berechtigungen , die aus der "Unstimmigkeit der Ware mit dem Vertrag" resultieren würden. Dann findet das Zivilrecht Anwendung, insbesondere die Bestimmungen, die die Erfüllung der Verpflichtungen regeln oder die Verantwortung wegen der Nichtbeachtung der Erfüllung der Verpflichtungen festlegen. Kosten des KaufsWenn wir einen vorher geplanten Einkauf vornehmen, lohnt es sich die Preise und Verkaufsbedingungen in verschiedenen Ländern und verschiedenen Verkaufspunkten zu vergleichen. Die Preisunterschiede zwischen einzelnen Ländern sind manchmal enorm, auch in verschiedenen Läden in demselben Land. Im Einheitlichen Markt sind die Verkaufsbedingungen und Preise differenziert.Nach Meinungen zu einem konkreten Laden kann man im Internet suchen, Bekannte fragen, oder einfach einen Reiseführer um eine Information hierzu bitten. Solche Meinungen muss man natürlich mit einem gewissen Abstand behandeln. Das Europäische Verbraucherzentrum in Polen hat mal einem Verbraucher bei der Geltendmachung seiner Rechte bei einem spanischen Verkäufer geholfen. Der Verbraucher ist dem Rat des Reiseführers gefolgt und in einem von dem Reiseführer empfohlenen Laden einen Kauf gemacht, wobei er betrogen wurde. Es hat sich dann erwiesen, dass der Reiseführer immer eine Provision von den Waren bekam, die an die ausländischen Touristen verkauft wurden. Heutzutage lassen sich die Preise in verschiedenen Ländern leicht vergleichen, weil die meisten EU-Länder die Euro-Währung haben. Die Polen müssen immer noch umrechnen und die Kursunterschiede berücksichtigen. Beim Einkaufen im Ausland soll man immer den Endpreis beachten, dh. der Endpreis kann z. B. auch von der Zahlungsart abhängen. Es lohnt sich zum Beispiel, sich informieren zu lassen, was uns eine Auslandsüberweisung kosten würde. Beim Einkaufen muss man auch klären, ob der Verkäufer die Ware zum Bestimmungsort zuliefern kann und wie lange die Lieferung dauern würde. Man soll auch die Transportkosten festlegen, die Höhe der Steuern und die Zahlungsbedingungen (vor/ nach der Lieferung, Zahlungsart). Diese Bedingungen müssen auf der Rechnung / auf dem Garantieschein erscheinen. Darüber hinaus müssen wir darauf achten
Solche Details können uns dann unnötigen Ärger bereiten und für zusätzliche Kosten sorgen Vor dem Kauf soll man sich mit der Gebrauchsanweisung und mit den technischen Parametern des Produkts bekannt machen. Beachten wir, ob das neue Gerät auch in technischer Hinsicht zu den anderen Geräten zu Hause passen würde. Es kann beispielsweise pasieren, dass sich die neue graphische Karte gar nicht in den alten Computer einmontieren lässt und wir einen unnötigen Kauf getätigt haben. Heutzutage werden die Käufer nicht verpflichten, Waren zurückzunehmen. Außerdem belastet uns der Kontakt mit dem ausländischen Verkäufer und der Versuch der Warenrückgabe (die Rücksendung der Ware in den Laden) mit Zusatzkosten. Ohne Zusatzkosten sollen wir beim Kaufen folgende Unterlagen bekommen: die Rechnung, Montage- und Gebrauchssanweisung und eventuell die Garantie. Wo kann man die Ware reklamieren?In erster Linie trägt der Verkäufer die Verantwortung für die mangelhafte Ware. Er ist verpflichtet, sich mit unseren Ansprüchen bekannt zu machen. Im Hinblick auf die Entfernung ist der Kontakt mit dem Verkäufer, der seinen Sitz im Ausland hat, ziemlich erschwert. Trotzdem müssen wir den Verkäufer über die entstandene Situation informieren, damit er eine Chance hatte, entsprechende Maßnahmen zu treffen. Manchmal kann uns der Verkäufer an eine Firma in Polen weiterleiten, mit der er gerade zusammenarbeitet. Sollten wir unsere Rechte beanspruchen, die aus der Garantie resultieren, muss man zuerst prüfen, wer in dem konkreten Fall der Garant ist. In den meisten Fällen wird die Garantie von Produzenten der Waren ausgestellt. Dann muss man die Garantie an den Garanten richten, d.h. beim Service des Produzenten / Verkäufers, die Adresse soll auf dem Garantieschein angegeben werden. Unabhängig von der Möglichkeit ist der Verkäufer weiterhin verpflichtet, uns zu helfen. Im Hinblick auf die Beweiszwecke sollten wir die Warenfehler schriftlich melden und durch den Unternehmen das Reklamationsanschreiben unterschreiben lassen. Wer soll beweisen, dass die Ware fehlerhaft ist?Es wird angenommen, dass jeder Fehler, der innerhalb von 6 Monaten ab Datum der Lieferung sichtbar wurde, schon zum Zeitpunkt der Lieferung vorhanden war. Dies ist insbesondere im Falle der grenzüberschreitenden Transaktionen von Bedeutung. Aus den Erfahrungen des Europäischen Verbraucherzentrums geht hervor, dass der Verbraucher oft nach 6 Monaten selbst beweisen muss, dass die Ware von Anfang an fehlerhaft gewesen ist. In meisten Fällen muss man sich an einen sachverständigen Fachmann wenden und die Kosten für das Gutachten selbst tragen. Im Bereich der grenzüberschreitenden Transaktionen ist das eine echt schwierige Aufgabe. Zwei Methoden der ReklamationBei der Reklamation einer Ware können wir als Rechtsgrundlage zur Geltendmachung unserer Rechte Folgendes annehmen:
Die Entscheidung muss fallen, nachdem wir gründlich folgende Fragen geprüft haben:
Im Hinblick auf den Kauf der Ware im Ausland, bekommt jeder der Aspekte der Reklamation eine besondere Bedeutung. Die Garantie kann zum Beispiel darauf verweisen, dass die in Spanien gekaufte Ware zu Reparatur in Polen, in jedem autorisierten Servicepunkt der jeweiligen Marke abgegeben werden kann. Jedoch im Falle der Reklamation aufgrund der Unstimmigkeit der Ware mit dem Vertrag sollte die Ware nach Spanien zurückgeschickt werden und man müsste warten, bis sie repariert und nach Polen neu geliefert wird. Was bedeutet Unstimmigkeit der Ware mit dem Vertrag?Im Sinne der Richtlinie stimmt die Ware mit dem Vertrag überein, wenn folgende Kriterien erfüllt werden:
Als Unstimmigkeit der Ware mit dem Vertrag wird auch die unsachgemäße Warenmontage durch den Verkäufer oder selbst durch den Verbraucher angesehen, falls die Montage genau nach der Gebrauchsanweisung ausgeführt wurde. Dies bedeutet, dass wir keine Schuld für die Beschädigung der Ware während der Montage tragen, falls wir das Gerät gemäß den Anweisungen des Verkäufers montiert haben. Der Verkäufer ist für die Beschädigung der Ware infolge einer falsch durchgeführten Montage verantwortlich. Der Verkäufer trägt keine Verantwortung für die Unstimmigkeit der Ware mit dem Vertrag, sobald der Verbraucher beim Vertragabschluss über diese Unstimmigkeit gewusst hat oder sobald sie auf die Qualität der durch den Verbraucher gelieferten Materialien zurückzuführen ist. Noch im Laden sollten wir die Grundfunktionen der Geräte überprüfen lassen. Auf diese Weise könnten wir wenigstens prüfen, ob alle Elemente des Geräts bzw. das ganze Gerät richtig funktionierten, wie laut er arbeitet usw. Das ist auch eine Gelegenheit, den Verkäufer zu fragen, wie einzelne Funktionen zu bedienen sind. Was kann der Verbraucher anfordern?In erster Linie kann der Verbraucher:
Gemäß der Richtlinie muss die Reparatur oder der Austausch zu einem vernünftigen Zeitpunkt erfolgen.Sie sollen den Verbraucher keine Unbequemlichkeiten bereiten sowie den Charakter und den Kaufzweck berücksichtigen. In der Praxis haben die folgenden Reparaturen desselben Geräts keinen Sinn, weil die Ware öfters im Service ist und kaum vom Verbraucher benutzt wird. Bei dem Europäischen Verbraucherzentrum hat sich einmal ein Verbraucher gemeldet, der während der Sommerferien in Frankreich ein Fahrrad gekauft hat. Es war noch während des Aufenthalts in Paris repariert worden. Nach der Rückkehr nach Polen eignete sich das Fahrrad nicht mehr zum Gebrauch. Es wurde zwar repariert aber die Situation wiederholte sich in ein paar Tagen. Dem aufgebrachten Verbraucher wurde eine neue Reparatur vorgeschlagen. In solchen Fällen soll man nicht vergessen, dass uns das Recht auf den Austausch gegen ein Neuexemplar zusteht. Der Verbraucher hat Meinungen gesammelt, dass dieses Fahrradmodell vielen Personen kaputt geht. Der Tausch gegen ein neues Exemplar löst also nicht in jedem Fall das Problem. Sollte sich die Ware nicht sachgemäß reparieren oder austauschen lassen steht dem Verbraucher das Recht auf:
Bei der Besprechung dieser Ansprüche ist anzumerken, dass nur einer davon in einem konkreten Fall sinnvoll ist. Zum Beispiel ist die Preisermäßigung bei einem Fotoapparat mit dem beschädigten Zoom sinnlos, weil der Verbraucher weiterhin keine Fotos machen kann. Wenn wir aber beispielsweise einen Kühlschrank mit kleinen Kratzern gekauft haben, lohnt sich eher eine Preisermäßigung anzufordern statt ohne dieses Gerät über mehrere Tage zu bleiben und warten, bis uns der ausländische Verkäufer ein neues Exemplar liefert. Ist der Verbraucher geschützt, falls die Garantie nicht vorliegt?Alle Vertragsbedingungen und Vereinbarungen, die mit dem Verkäufer vor der Meldung des Fehlers getroffen wurden und die die Verbraucherrechte aufheben oder begrenzen sind für den Käufer nicht verbindlich Darüber hinaus ist das Recht auf die Meldung der Unstimmigkeit der Ware mit dem Vertrag unabhängig von den Rechten, die aus der Garantiere resultieren. GarantiebedingungenDie Garantie ist eine unentgeltliche Verbindlichkeit des Käufers oder des Produzenten zur Reparatur oder zum Austausch der Ware, die die in der Garantieerklärung oder in der Werbung bestimmten Bedingungen nicht erfüllt. Rechtsakte auf europäischer und nationaler Ebene stellen im Vergleich zu Garantieunterlagen nur einige Anforderungen dar. In der Praxis sind sie ein vollkommener Test, der den Umgang des Unternehmers mit dem Kunden prüft. Eine im Klartext formulierte und mit konkreten Informationen versehene Garantie zeugt von der Kundenpflege. Die Garantie soll wenigstens Folgendes beinhalten:
Die Garantie kann auch andere Bestimmungen beinhalten. Sie betreffen die Garantiedauer, die Pflichte des Garantiegebers, die Verbraucherrechte, die Reparatur- und Austauschfristen, Kosten der Warenlieferung zum Service usw. Die Garantie kann auch bestimmen, welche Bedingungen der Verbraucher erfüllen muss, um seine Rechte in Anspruch zu nehmen. Es hat sich zum Beispiel ein Verbraucher bei dem Europäischen Verbraucherzentrum gemeldet, der ein Fahrzeug in Belgien gekauft hat. Während der Sommerferien in Polen musste er es in die Werkstatt abgeben. Obwohl die Reparatur bei einem autorisierten Autohändler stattgefunden hat, musste er für die Reparatur bezahlen. Es hat sich herausgestellt, dass das Fehlen des gültigen TÜVs die Grundlage für Nichtanerkennung der aus der Garantie resultierenden Rechte gewesen ist. Auf Wunsch des Verbrauchers soll ihm die Garantie in einer schriftlichen Form vorgelegt werden. Sie kann ihm auch auf einem anderen für ihn zugänglichen Datenträger zur Verfügung gestellt werden. Europäische GarantieWeder die Rechtsvorschriften auf der europäischen noch auf der nationalen Ebene bedienen sich der Bezeichnung: europäische Garantie. Die Bezeichnung wird im Verkehr angewandt und wird deswegen von den Juristen, Verbrauchern und Verkäufern verschieden interpretiert. Die europäische Garantie ist meistens eine Garantieunterlage, die den territorialen Umfang bestimmt, in dem diese Verbindlichkeit gültig ist. Wenn das Gebiet auf das Europa beschränkt ist, nennt man das umgangssprachlich europäische Garantie. Es passiert manchmal, dass ein Produzent seine Verbindlichkeit zur Abwicklung der Verbraucheransprüche um weitere Länder in der Welt erweitert und dann spricht man von der internationalen Garantie. Die Versicherungen des Garantiegebers über die Möglichkeit der Abgabe der Ware zur Reparatur in einem freiwilligen Land können sich als eine Illusion erweisen, wenn der Garantiegeber auf keine konkreten Service-Punkte hingewiesen hat, wo wir uns melden könnten. Nach der Aufdeckung des Fehlers müssten wir uns wiederum mit dem Verkäufer in Kontakt setzen, um die genaue Adresse des Service-Punktes zu erfahren. Ein weiteres Problem erscheint, wenn der Garantiegeber versichert, dass die Ware in jedem Land in einem autorisierten Service-Punkt einer Marke ausgetauscht werden kann. Viele Verbraucher beschweren sich darüber, dass konkrete Service-Punkte die von einem ausländischen Vertreter der Marke ausgestellte Garantie nicht anerkennen wollen. Das Problem resultiert aus der Organisation der Tätigkeit der einzelnen Firmen. Zusammenfassend muss man darauf hinweisen, dass man immer beim Einkauf die Garantieunterlage prüfen soll, ob da ein konkreter Name eines Service-Punktes , seine Adresse und die Telefonnummer angegeben wurde. Wenn die Anmerkungen zu allgemein sind, kann man den Verkäufer um detaillierte Informationen bitten. Terminfristen im ReklamationsverfahrenDer Verkäufer trägt Verantwortung für die Unstimmigkeit der Ware mit dem Vertrag, die zu dem Zeitpunkt der Lieferung und des Einkaufs schon vorhanden war und innerhalb von 2 Jahren ab Datum der Lieferung sichtbar wurde. Ausnahmsweise kann die Verantwortung bei gebrauchten Gegenständen auf ein Jahr beschränkt werden. Für so eine Beschränkung ist die Zustimmung des Verbrauchers erforderlich. Wenn wir unsere Rechte aufgrund der Garantie in Anspruch nehmen, müssen wir in der Garantieunterlage überprüfen, wie lang ihre Gültigkeitsdauer ist. Der Garantiegeber konnte die Garantiezeit, in der er die Verantwortung für das Produkt trägt, freiwillig bestimmen. Einige EU-Länder, wie Polen, haben eine Vorschrift entlassen, die besagt, dass wir den Verkäufer zwecks der Inanspruchnahme unserer Rechte auf die Reklamation innerhalb von 2 Monaten ab Datum der Feststellung der Unstimmigkeit der Ware mit dem Vertrag über den Fehler informieren müssen. Ein weiterer verbindlicher Termin ist eine halbjährige Frist, während deren man vermutet, dass der Fehler schon zum Zeitpunkt des Einkaufs vorhanden war. Nach Ablauf der Frist muss der Verbraucher das selbst beweisen. Gemäß des polnischen Gesetzes muss der Verkäufer, der von dem Kunden eine Reklamationsmeldung mit bestimmtem Anforderungen bekommen hat, innerhalb von 14 Tagen Stellung dazu nehmen, sonst wird angenommen, dass der Verkäufer die Anforderungen für begründet hält. Die Frist der Anspruchsbefriedigung wird jedoch nicht deutlich festgelegt. Die Reklamation soll in einer vernünftigen Zeit erledigt werden, bei Berücksichtigung der Art der Ware und des Kaufziels. Ein weiteres Kriterium ist eine schnelle Reparatur, die für den Kunden nicht allzu große Erschwernisse bedeuten würde. ReklamationskostenDiese Frage ist echt wichtig, falls wir die Ware reklamieren. Bei dem Europäischen Verbraucherzentrum hat sich ein Verbraucher gemeldet, der in Deutschland ein Heinkinogerät gekauft hat. Als das Gerät kaputt ging, wollte der Verkäufer das Gerät zu Kosten des Verbrauchers zum Servicepunkt in Deutschland zugeschickt bekommen. Das Gerät war 10 Kilo schwer und der Verbraucher musste allein für die Zulieferung des Geräts zum Servicepunkt eine wesentliche Geldsumme ausgeben. Schließlich erwies sich, dass da nur eine der Leitungen kaputt ging, die zu einem wesentlich niedrigerem Preis in Polen repariert werden konnte. Die Kosten, die wir bei der Reklamation tragen müssen, hängen davon ab, ob wir unsere Rechte aufgrund der Garantie oder der Unstimmigkeit der Ware mit dem Vertrag in Anspruch nehmen. Sollten wir die Unstimmigkeit der Ware mit dem Vertrag melden, müssen dann die Ansprüche des Verbrauchers auf jeder Etappe unentgeltlich realisiert werden, und jegliche Ausgaben müssen uns zurückerstattet werden. Die Kosten für Reklamation, die aufgrund der Garantie abgewickelt wird, hängen von konkreten Vereinbarungen in den Garantieunterlagen ab. Der Garantiegeber konnte zum Beispiel wesentlich den Umfang der Garantie beschränken und so müssten wir die Mehrheit der Kosten tragen. Standardmäßig werden von der Garantie Verschleißteile ausgenommen. Die Verbraucher klagen oft darüber, dass die Reparatur unentgeltlich war, jedoch müssten sie andere Kosten tragen z.B. die Lieferung der Ware zum Servicepunkt ins Ausland, Kosten für Telefonate ins Ausland. Es kann sein, dass Garantie dies erfordert, dass der Verbraucher Sonderbedingungen erfüllt, um aufgrund der Garantie seine Rechte in Anspruch zu nehmen. Zum Beispiel ist bei unserem Zentrum eine Klage über einen der ausländischen Autohändler eingegangen. Der Verbraucher hat ein Fahrzeug in Belgien gekauft und die Garantie von dem Vertreter des Autohändlers in Deutschland bekommen, und das Auto in Polen während der Sommerferien in einem autorisierten Autosalon reparieren lassen. Trotz der Garantie, die der polnische Vertreter anerkennt, musste der Verbraucher für die Reparatur bezahlen. Nach der ausführlichen Analyse aller Unterlagen hat sich herausgestellt, dass der Garantiegeber verlangte, dass man bei jeder Reparatur des Fahrzeugs das Firmenbuch mit dem gültigen Stempel der letzten Wageninspektion vorzeigt. Der Verbraucher hat wohl eher nur die Etikette an der Vorderscheibe gehabt, die die Information über die gültige Inspektion beinhaltete. Der Verbraucher hat die Bedingungen der Garantie nicht erfüllt und musste die Kosten dafür zahlen. Uns werden viel zu selten all die Vereinbarungen und Ausnahmen in den Garantieunterlagen verschiedener Haushaltsgeräte bekannt, bei denen irgendwelche Fehler ans Licht kommen. Welche Argumente des Verkäufers sind richtig?Der Verkäufer trägt keine Verantwortung und ist mit keinen öffentlichen Erklärungen (in der Werbung, bei der Produktdarstellungen) verbunden, wenn:
Zum Beispiel, bietet ein Unternehmer seine Ware in verschiedenen Farben an und in der Werbung stand auch der Text: "erhältlich in allen Farben". Der Verkäufer kann feststellen, dass er sich dieses Fehlers in der Werbung nicht wirklich bewusst war, Außerdem, das Farbkriterium ist nur beim Kauf ausgewählter Produkte von Bedeutung, wie zum Beispiel im Falle eines neuen Sofas, dass zu der ganzen Einrichtung passen muss. Eine weitere Frage, die Verbraucher meist überrascht, ist das Fehlen des Rechts auf Rückgabe der Ware. Der Verkäufer kann feststellen, dass er die Ware nicht annimmt und uns die Kosten nicht zurückerstattet. Und er hat Recht darauf.... Kann ich die Ware zurückgeben?Es kann sein, dass wir bei einem Kaufanfall ein wunderschönes Kleid aus der neuesten Kollektion sehen und es unbedingt in unserem Schrank haben möchten. Am nächsten Morgen erwiest sich das Kleid wieder als schön aber an dir sieht es eher durchschnittlich aus oder passt zu den Lieblingsschuhen überhaupt nicht., Manchmal kommen wir zu solchem Schluss auch nach den Einkäufen im Ausland. Dann möchten wir unser Geld lieber zurück und möchten die Ware zurückgeben. Leider ist in den EU-Ländern der Verkäufer nicht dazu verpflichtet, die fehlerfreie Ware wieder anzunehmen und das gezahlte Geld zurückzuerstatten. Der Verkäufer kann uns aber hier ein Gefallen tun. Deswegen sollte man zum Zeitpunkt des Einkaufs gleich fragen, ob es Möglichkeit bestehen würde, die Ware zurückzugeben. Wenn wir eine positive Antwort bekommen, dann sollten wir uns dies in einer schriftlichen Form zB. auf der Rechnung bestätigen lassen. Habe ich weniger Rechte, wenn ich eine Ware im Sonderangebot oder beim Ausverkauf kaufe?Bei der im Sonderangebot oder beim Ausverkauf gekauften Ware stehen dem Verbraucher die gleichen Rechte auf die Reklamation wie im Falle der normalen Einkäufe zu. Prüfen Sie Ihre Rechte! (Link zu einem Teil des Textes darüber, was der Verbraucher alles anfordern kann.) Selbstverständlich können wir die Ware nicht reklamieren, aufgrund des Fehlers, die zu der Preisermäßigung führte. Wenn wir zum Beispiel eine Jacke kaufen, die keine Knöpfe hat und deswegen billiger ist, dürfen wir die fehlenden Knöpfe nicht reklamieren. Sollte sich jedoch zum Beispiel erweisen, dass die Jacke die Kleidung verfärbt dann dürfen wir sie schon reklamieren. Kaufführer "Einkäufe in Europa"Die Broschüre deutet auf Rechte und Verbindlichkeiten auf dem Einheitlichen Markt. Der Führer beinhaltet unentbehrliche Informationen über die einzelnen EU-Länder. Man kann vor allem Garantiebedingungen, Zahlungsbedingungen, die Grundrechte der Verbraucher sowie Steuer in verschiedenen Ländern, Zahlungsarten und Öffnungszeiten. miteinander vergleichen. Wenn Sie sich dieses Kaufführers "Einkäufe im Internet" bedienen, können Sie sicher sein, dass Sie gut Ihre Rechte und Verpflichtungen kennen. Der Führer "Einkäufe in Europa" ist in einer gedruckten Form bei dem Europäischen Verbraucherzentrum erhältlich und auf dem elektronischen Wege (Link zum Führer) auf unsere Internetseite.
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