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Fernabsatzverträge



Zur Zeit schätzen wir unsere Zeit und Bequemlichkeit sowie technologische Erleichterungen und immer häufiger erledigen wir Angelegenheiten, während wir uns im Büro oder zu Hause befinden. Wir nutzen allgemein elektronische Medien und andere Fernkommunikationsmittel, um eine Dienstleistung zu bestellen, billigere Geräte im Ausland zu kaufen oder ein Hotel im Süden Europas für die Ferien zu buchen.

Fernabsatz kann für die Verbraucher eines der wichtigsten greifbaren Anzeichen für Verwirklichung des Binnenmarktes im vereinigten Europa. Imme häufiger nehmen die Verbraucher Beziehungen zu Unternehmern von außerhalb ihrer Länder auf, oft auch damals, wenn sich in dem Wohnland eine Zweigstelle des Unternehmers befindet. Daraus resultiert die Notwendigkeit, das Bewusstsein der Verbraucher bezüglich des Rechtschutzes vor Zahlungsforderungen für nicht bestellte Waren, vor aggressiven Verkaufsmethoden oder Verkauf unter Benutzung neuer Technologien zu erhöhen.

Rechtsgrundlage

Die im Folgenden behandelte Thematik regelt auf europäischer Ebene die Richtlinie 97/7/EG des Europäischen Parlaments und des Rates vom 20. Mai 1997 über den Verbraucherschutz bei Vertragsabschlüssen im Fernabsatz (OJ L 144, 04/06/1997 P. 0019 - 0027).

Dagegen das Gesetz vom 2. März 2000 über den Schutz mancher Verbraucherrechte und der Haftung für einen durch gefährliches Produkt verursachten Schaden (Ge.Bl. Nr. 22, Pos. 271, mit Änderungen) stellt die Umsetzung der Richtlinie in das polnische Rechtssystem dar. Mit detaillierten Inhalten des Gesetzes kann man sich bekannt machen unter: (Link zu unseren Rechtsakten).

Die Thematik der Fernabsatzverträge ist teilweise mit Regelungen bezüglich E-Commerce verbunden. (Link zum Einkäufe per Internet).

Wann tätigen wir Einkäufe im Fernabsatz?

Zuerst muss man anmerken, dass Vorschlag eines Vertragsabschlusses im Fernabsatz nur mit Ihrer Einwilligung erfolgen kann, ohne dass Sie dafür kosten tragen (auf dieser Etappe).

Charakteristisch für einen Vertragsabschluss im Fernabsatz ist:

  • Benutzung ausschließlich der Fernkommunikationsmittel bis dem Zeitpunkts des Vertragsabschlusses,
  • Verhandlungen und Vertragsabschlusserfolgen ohne gleichzeitige Anwesenheit beider Parteien (des Verkäufers/ Lieferanten und des Verbrauchers).

Die Tatsache, dass Sie den Einkauf ohne gleichzeitige Anwesenheit der Parteien tätigen, hat zur Folge, dass es schwierig ist, das Produkt zu prüfen oder den Verkäufer zu beurteilen. Darüber hinaus haben Sie kleinere Erfahrung beim Einkäufen im Fernabsatz als bem traditionellen Einkaufen , also Sie können über den Endeffekt überrascht sein.

Die ständige technische Entwicklung macht es unmöglich, eine ausführliche Liste der Fernkommunikationsmittel zu erstellen, also sie werden in der Richtlinie nur beispielsweise erwähnt und umfassen: gedruckte/ elektronische Bestellformulare, Serienbriefe, Telefon, Telefax, Kataloge, Pressewerbung mit Bestellformularen, elektronische Post, Teleshopping. Zu den Ausnahmen, die die Rechtsvorschriften über Fernabsatzverträge nicht als Fernkommunikationsmitel bestimmen, gehören: öffentliche Telefonapparate und Verkaufsautomaten.

Es ist zu betonen, dass sich der Verkäufer zum Abschluss einer Transaktion mehrerer verschiedener Kommunikationsmethoden bedienen kann. Beispielsweise haben Sie Interesse an einem Zeitungsanzeige Nachdem Sie die Kontaktaufnahme zu dem Unternehmer erhalten haben, werden die Vertragdetails per E-Mail und weitere Verhandlungen per Fax geführt.

Überprüfen Sie, wodurch sich Vertragsabschlüße im Fernabsatz von den Haustürgeschäften unterscheiden!

Vertragsparteien

Durch das Schutzregime der Richtlinie werden Verträge zwischen dem Verbraucher und Unternehmer umfasst, der auf solche Art und Weise seine Tätigkeit organisiert hat. Ein Verbraucher ist eine natürliche Person, die in einem mit ihrer Geschäftstätigkeit, wirtschaftlichen Tätigkeit oder ihrem Beruf nicht verbundenen Zweck handelt. Ein Unternehmer ist eine natürliche oder juristische Person, die im Bereich ihrer wirtschaftlichen oder beruflichen Tätigkeit handelt.

Sie werden durch Verbraucherrechte nicht geschützt, wenn wir Sie eine Ware im Fernabsatz von einem Nicht-Profi kaufen.

Informationspflichten des Unternehmers

Vor dem Vertragsabschluss im Fernabsatz ist der Unternehmer verpflichtet Sie zu informieren über:
  1. seinen Namen, und falls Bezahlung im Voraus erforderlich ist, auch über seine Adresse;
  2. grundlegende Eigenschaften der Ware oder Dienstleistung;
  3. den Preis der Ware oder der Dienstleistung samt allen Steuern;
  4. die Kosten der Lieferung;
  5. die Arten der Zahlung, der Lieferung oder der Leistungserbringung;
  6. das Bestehen eines Rechts auf Rücktritt vom Vertrag (bez. der Ausnahme überprüfen Sie den Link: bis wann können Sie vom Fernabsatzvertrag zurücktreten)
  7. die Kosten der Ausnutzung des Fernkommunikationsmittels, falls diese anders als bei einfachen Verbindungen kalkuliert wurden;
  8. die Frist, in der das Angebot oder der Preis verbindlich sind;
  9. die Mindestgeltungszeit der Verträge über eine Dauerleistung oder periodische Leistung (Angabe dieser Information gilt nur für solche Situationen, in denen das erforderlich ist).

Die Übermittlung von Informationen kann keine Zweifel erwecken. Die Information soll transparent und für den Verbraucher Verständlich sein. Darüber hinaus, falls die Verständigung mit dem Verbraucher unter Verwendung von Telefon erfolg, muss sich der Lieferant am Anfang des Gesprächs vorstellen und ausdrücklich auf das Geschäftsszweck des Gespräches hinweisen.

Nach dem Vertragsabschluss muss der Verbraucher in schriftlicher Form oder auf einem anderen festen und für ihn zugänglichen Datenträger (z.B. auf einer CD-Platte, Diskette) eine Bestätigung der o.g. Informationen erhalten (Punkte a-f).

Unabhängig von allen Umständen soll der Unterneher folgende Informationen angeben:

  • schriftliche Information über die Bedingungen und Verfahren zum Rücktritt vom Vertrag, einschließlich der Ausnahmen,
  • Anschrift der Tätigkeitssübung durch den Lieferanten, an die der Verbraucher seine Reklamationen richten kann,
  • Informationen zur Bedienung nach dem Verkauf und über die geltende Garantie,
  • Bedingungen der Auflösung für Verträge, die für unbestimmte Zeit oder für eine Frist von über einem Jahr abgeschlossen werden.

Kann man die Ware zurückgeben?

Ja, weil Sie beim Kauf über Fernkommunikationsmittel die Möglichkeit nicht haben, das Produkt in der Wirklichkeit zu sehen oder sich vor Vertragsabschluss bezüglich des Charakters der Dienstleistungen zu vergewissern. Nach der Lieferung des Produkts kann es sich zum Beispiel erweisen, das das auf der Website präsentierte Exemplar wie ein Produkt von besserer Qualität oder in anderen Farben wirkte. Wenn Sie im Fernabsatz grenzüberschreitende Einkäufe tätigen, kommt es vor, dass Sie manchmal die (fremdsprachige) Beschreibung des Produkts oder die Gebrauchsanweisung nicht ganz verstehen und nach genauer Beobachtung des Produkts, haben Sie lieber, die Ware zurückzugeben.

Im Gegensatz zum traditionellen Verkauf, wo Sie nicht das Recht haben, gute Ware zurückzugeben, dürfen Sie dies tun, sogar wenn die Ware mangelfrei ist. Machen Sie sich genau mit der Grundsätzen des Rücktritts vom Vertrag bekannt! (Link zu: Kann man vom Vertrag zurücktreten?)

Kann man von einem im Fernabsatz abgeschlossenen Vertrag zurücktreten?

Im Falle der meisten Fernabsatzverträge kann der Verbrauchen innerhalb einer durch die Vorschriften festgelegten Frist vom Vertrag ohne irgendwelche Sanktionen und ohne Angabe des Grundes zurücktreten.

Gemäß den europäischen Standards kann man vom Vertrag innerhalb einer Frist von mindestens sieben Werktagen zurücktreten. Einzelne Mitgliedsländer können das Schutzniveau für Verbraucher erhöhen und eine längere Frist festlegen, innerhalb welcher der Verbraucher ohne Konsequenzen vom Fernabsatzvertrag zurücktreten kann. In Polen wurde eine zehnjährige Frist festgelegt.

Die Fristen werden ab Erhalt der Ware oder ab Abschluss des Vertrages über Dienstleistungserbringung gezählt. Diese Fristen laufen nur dann, wen der Unternehmer den Informationpflichten nachgekommen ist. (Link zu den Informationspflichten). Sonst wird die Rücktrittsfrist quasi aufgehalten, jedoch nicht länger als für den Zeitraum von drei Monaten.

Beispiel

Sie haben aus einem Katalog eine Jacke von einer Firma gekauft, die ihren Sitz in Frankreich hat. Weder im Katalog noch in dem Kaufvertrag hat Sie der Unternehmer über das Recht des Rücktritts vom Vertrag informiert. Nach der Lieferung stellte sich heraus, dass die Jacke Ihrer Figur nicht besonders gut steht, also Sie entscheiden sich, diese zurückzugeben. Leider haben Sie über mehr als zehn Tage keine Zeit, um zur Post zu gehen und die Jacke abzuschicken. In solch einem Fall, obwohl Sie der Pflicht nicht nachgekommen sind, laufen Ihnen die Fristen nicht. Nach einem Monat ab Lieferung der Ware hat Sie der Verkäufer über das Rücktrittsrecht informiert, also haben Sie dann zehn Tage, um die Jacke nach Frankreich zu schicken.

Zum wirksamen Rücktritt vom Fernabsatzvertrag genügt es, wenn Sie dem Unternehmer vor Ablauf der Frist eine Erklärung zuschicken. Wichtig ist das Aufgabedatum des ?Briefes? und nicht das Datum des Erhalts durch den Empfänger. Wichtig ist auch, Kopien der abgeschickten Erklärung und den Aufgabebeleg, z.B. eine Aufgabebestätigung von der Post zu behalten.

Falls die Parteien nicht anders übereingekommen sind, steht Ihnen das Recht auf Rücktritt vom Vertrag im Falle folgender Verträge nicht zu:

  • Verträge über Erbringung von Dienstleistungen, deren Ausübung mit Zustimmung des Verbrauchers vor Ablauf der Rücktrittsfrist begonnen wurde,
  • Verträge über Lieferung von Waren oder Erbringung von Dienstleistungen, derer Preis von den Schwankungen auf dem Finanzmarkt abhängig ist, die der Lieferant nicht beeinflussen kann,
  • Verträge über Lieferung von Waren die gemäß dem Wunsch des Verbrauchers hergestellt und ausdrücklich den individuellen Kundenbedürfnissen angepasst wurden,
  • Verträge über Lieferung solcher Waren, die wegen ihrer Natur nicht zurückgeschickt werden können oder schnell verderblich sind, bzw. ein kurzes Haltbarkeitsdatum haben,
  • Verträge über Lieferung von Audioaufnahmen, visuellen Aufnahmen oder Computersoftware, die vom Verbraucher ausgepackt worden sind,
  • Verträge über Lieferung von Zeitungen, Periodiken und Zeitschriften,
  • Verträge über Erbringung von Dienstleistungen im Bereich von Gewinnspielen und Wetten.

Kann ich beim Kreditkauf vom Vertrag zurücktreten?

Falls Sie ein Produkt auf Kredit (Lieferantenkredit oder von Kredit einem durch Vertrag mit dem Lieferanten verbundenen Dritten), wird der Kredit- oder Darlehensvertrag beim Rücktritt vom Kaufvertrag automatisch aufgelöst. Wegen Auflösung des Kreditvertrages brauchen Sie keine zusätzliche Kosten zu tragen.

Muss ich eine finanzielle Strafe für den Rücktritt vom Fernabsatzvertrag bezahlen?

Wegen Ausübung seines Rechts auf Rücktritt vom Vertrag innerhalb einer durch Vorschriften festgelegten Frist (siehe Link: Kann man vom Vertrag zurücktreten) kann der Verbraucher keine Kosten tragen, außer den direkten Kosten in Zusammenhang mit der Rückgabe der Waren. Die Erstattung des eingezahlten Gelds muss unverzüglich erfolgen, jedoch spätestens innerhalb einer Frist von 30 Tagen. Je nach der Gesetzgebung einzelner Mitgliedsländer der Europäischen Union kann diese Frist zugunsten des Verbraucher kürzer sein - in Polen innerhalb von 14 Tagen samt Zinsen.

Beispiel

Sie haben aus einem Versandkatalog einer Firma mit Sitz in Belgien einen Fotoapparat gekauft. Nach drei Tagen hat es sich herausgestellt, dass der Apparat Ihre Wünsche nicht erfüllt. Dann können Sie den Apparat an den Verkäufer auf eigene Kosten samt einer Erklärung über den Rücktritt vom Vertrag zurückschicken. Der Verkäufer kann von Ihnen keine andere Gebühr verlangen, auch wenn Sie solch einer Lösung zugestimmt haben.

Wie lange muss man für die Abwicklung der Bestellung warten?

Falls die Parteien nicht anders übereingekommen sind, muss der Lieferant die Bestellung innerhalb einer Frist von höchstens 30 Tagen ab den auf die Einreichung der Bestellung bei dm Lieferanten folgenden Tag abwickeln.

Falls die bestellte Ware oder Dienstleistung nicht verfügbar sind, muss der Lieferant den Verbraucher davon unverzüglich informieren und alle eingezahlten Beträge spätestens innerhalb einer Frist von 30 Tagen erstatten.

Wenn der Unternehmer den Vertrag nicht erfüllen kann, kann er sich von der Verpflichtung durch Lieferung einer Ware oder Dienstleistung von gleichwertiger Qualität und gleichwertigem Preis an den Verbraucher befreien, wenn solch eine Möglichkeit vor dem Vertragsabschluss oder im Vertrag vorgesehen wurde. Der Verbraucher ist davon auf klare und verständliche Art zu verständigen. Falls die Ersatzleistung Ihnen nicht zusagt, haben Sie das Recht vom Vertrag zurückzutreten, wobei die Rückgabe des Produkts auf Kosten des Unternehmers erfolgt.

Zahlung mit Kreditkarte

Der Verbraucher kann im Falle eines unbefugten Gebrauchs seiner Zahlungskarte im Rahmen der Fernabsatzverträge eine Nichtigkeitserklärung der Zahlung verlangen Beheben der Unstimmigkeiten soll auf Kosten des Unternehmers erfolgen.

Muss man für Lieferung einer nicht bestellten Ware zahlen?

Vor dem Hintergrund grenzüberschreitender Einkäufe ist das ein wesentliches Problem, weil Sie das Produkt mit einem fremdsprachigen Brief bekommen haben und nach ein paar Tagen können Sie eine Rechnung erhalten. Entweder Sie verstehen gar nicht, worum es geht, oder Sie verstehen es teilweise und unternehmen Handlungen, die Sie in unnötige Schwierigkeiten verwickeln.

Die Zusendung der Produkte, die nicht bestellt wurden, ist für Sie nicht verbindlich, und hat keine Pflichten für den Verbraucher zur Folge. Der Unternehmer liefert an Sie die Ware auf eigenes Risiko.

Meistens schicken Ihnen die Firmen kleine Souvenirs, wie z.B. ein Buch oder ein eleganter Kugelschreiber oder ein Gerät ?zum Ausprobieren? zu. Der Unternehmer soll sich dessen bewusst sein, dass der jeweilige Gegenstand unbrauchbar sein kann, nicht gefallen kann, oder dass man sich den Kauf dieses Produktes nicht leisten können. Darüber hinaus kann der Verbraucher keine Konsequenzen für die Handlungen des Unternehmers tragen.

Eine Zusendung unbestellter Ware können Sie also ignorieren, sogar wenn in dem beigefügten Brief steht, dass "keine Antwort als Akzeptanz der Sendung behandelt wird".

Was soll man nicht vergessen?

  • Merken Sie sich , dass Sie beim Einkaufen über Post oder Internet einen Fernabsatzvertrag abschließt.
  • Ein Vorschlag bezüglich des Vertragsabschlusses von solchem Typ, z.B. in Form eines Angebotes, soll eindeutig sein und auf verständliche Art und Weise über die Absicht des Vertragsabschlusses seitens desjenigen, der ihn abgibt, informieren.
  • Vergessen Sie nicht, dass Sie Recht auf Schutz der Privatsphäre haben ? deswegen auch kann das Fax oder die elektronische Post zwecks Ausdruck eines Vorschlags ausschließlich mit Ihreer Einwilligung verwendet werden.
  • Sie müssen die Leistung nicht erfüllen, die Sie nicht bestellt haben - die mit der Formulierung - "keine Antwort wird als Akzeptanz behandelt" versehene Ware wird auf Risiko des Unternehmers zugeschickt.
  • Merken sie sich,, dass Sie innerhalb von 10 Tagen ab Übergabe des Gegenstands, und wenn der Vertrag sich auf Dienstleistungen bezieht - von Tag des Vertragsabschlusses, vom Vertrag zurücktreten können.
  • Sie können vom Vertrag zurücktreten ohne die Ursachen Ihrer Entscheidung anzugeben.
  • Vergessen Sie nicht, dass sich der Unternehmer nicht vorbehalten kann, dass der Verbraucher vom Vertrag gegen sog. Abstandszahlung abtreten kann ? Sie brauchen keine zusätzlichen Gebühren zu bezahlen.

 

 
 
  Das Projekt wird mit Mitteln der Europäischen Komission finanziert und des Amtes für Schutz der Verbraucher und der Schutz des Wettbewerbs