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Reisen mit dem Flugzeug



Mit dem Flugzeug zu reisen..das ist eine sehr schnelle und bequeme Reiseform, Zur Zeit von vielen billigen Fluglinien gewinnt sie in Europa immer mehr an Bedeutung. Leider vergeht die Reise nicht immer ohne Reibungen, manchmal können Fluggäste bestimmten Schwierigkeiten begegnen. Zu ihnen zählen Verweigerung der Aufnahme an Bord, Absage des Flugs, wesentliche Flugverspätung, Probleme mit dem Gepäck, Körperverletzung oder Tod. Es lohnt sich zu wissen, welche Rechte den Fluggästen der europäischen Fluglinien zustehen und wie man sie beanspruchen kann.

Ihre Rechte

Die Grundrechte der Verbraucher im Falle der Verweigerung der Aufnahme an Bord, der Absage des Flugs und der Flugverspätung werden in der Verordnung 261/2004 vom 11 Februar 2004 geregelt. (Link) Die Verordnung bestimmt die Regeln der Entschädigung und die Hilfe für Fluggäste im Falle der Verweigerung der Aufnahme an Bord der Absage des Flugs und der Flugverspätung.

Die Vorschriften dieser Verordnung finden Anwendung im Falle:
  • der Fluggästen, die von einem Flughafen auf dem EU-Gebiet abreisen,
  • der Fluggäste, die vom Flughafen in dem Drittland abreisen und auf einem Flughafen auf dem EU-Gebiet landen, Es sei denn, sie haben Vorteile oder Entschädigung in dem Drittland bekommen oder es wurde ihnen da Hilfe geleistet, wenn der Flugbeförderer, der den Flughafen bedient, ein Flugbeförderer aus dem EU-Gebiet ist.

Verspäteter Flug

Sollte der Flugbeförderer begründet voraussehen, dass der Flug verspätet sein wird:

  1. um 2 oder mehr Stunden im Falle der Flüge bis zu 1 500 Kilometern; oder
  2. um 3 oder mehr Stunden im Falle aller innengemeinschaftlichen Flüge, die länger als 1 500 Kilometer aber kürzer als 3 000 Kilometer sind, oder
  3. um 4 und mehr Stunden im Falle aller anderen Flüge als die in Pkt. a) oder b),

genannten, bekommen die Fluggäste kostenlos von dem Flugbeförderer Getränke und Mahlzeiten in der der Wartezeit entsprechenden Menge; darüber hinaus haben sie das Recht auf zwei Telefonate, zwei Fernschreiben, zwei Faxschreiben oder E-Mails.

Sollte der begründet als verspätet vorausgesehene Flug um einen Tag verspätet sein, haben die Fluggäste das Recht auf eine kostenlose Unterkunft in einem Hotel und eine kostenlose Beförderung zwischen dem Flughafen und Hotel.

Sollte die Verspätung länger als 5 Stunden anhalten haben die Fluggäste die Wahl zwischen:

  • Rückerstattung des gesamten Kaufpreises des Flugtickets im Wert, für den er damals gekauft worden ist, den Preis für einen Teil oder Teile der nicht zustande gekommenen Reise, oder für einen Teil oder Teile der schon stattgefundenen Reise, sollte der Flug dem primären Reiseplan des Fluggastes nicht mehr dienen
  • dem Rückflug an den primären Abreiseort, zudem erstmöglichen Zeitpunkt.

dem Rückflug an den primären Abreiseort, zudem erstmöglichen Zeitpunkt.

Verweigerung der Aufnahme an Bord und Flugabsage Sollte der Flugbeförderer die Verweigerung der Aufnahme an Bord voraussehen muss er in erster Linie Freiwillige aufsuchen, die gegen Vorteile zu den vorher zwischen dem Fluggast und dem Flugbeförderer bestimmten Bedingungen auf die Flugreservierung verzichten. Zusätzlich soll der Flugbeförderer den Freiwilligen das Recht auf die Wahl anbieten zwischen:

  • der Rückerstattung innerhalb von 7 Tagen des gesamten Kaufpreises des Tickets, den Preis für einen Teil oder Teile der nicht zustande gekommenen Reise, oder für einen Teil oder Teile der schon stattgefundenen Reise,
  • dem Rückflug an den primären Abreiseort, zudem erstmöglichen Zeitpunkt;
  • Änderung des Reiseplans, zu den vergleichbaren Bedingungen, zu dem Bestimmungsort, zu dem erstmöglichen Termin; oder
  • Änderung des Reiseplans, zu den vergleichbaren Bedingungen, zu einem späteren Zeitpunkt, je nach dem Vorhandensein freier Plätze.

Sollte die Zahl der Freiwillige nicht erlauben, weitere Fluggäste mit Reservierungen an Bord aufzunehmen, muss der Flugbeförderer gegen den Willen der Fluggäste die Aufnahme an Bord verweigern.

Falls den Fluggästen gegen ihren Willen die Aufnahme an Bord verweigert wird, hat der bedienende Flugbeförderer unverzüglich eine Entschädigung zu zahlen und ihnen Hilfe zu leisten.

Die Höhe der Entschädigung hängt von der Fluglänge ab und beträgt:

  1. 250 EUR für alle Flüge bis zu 1 500 Kilometern;
  2. 400 EUR für alle innengemeinschaftlichen Flüge, die länger als 1 500 Kilometer jedoch nicht länger als 3 500 Kilometer sind;
  3. 600 EUR für alle sonstigen Flüge als die in Pkt. a) oder b) genannten.

Die Grundlage zur Bestimmung der Länge bildet das letzte Flugziel, an das der Fluggast nach der Zeit der geplanten Anreise infolge der Verspätung aufgrund der Verweigerung der Aufnahme an Bord oder der Flugabsage ankommt.

Sollte den Fluggästen die Änderung des Reiseplans für einen alternativen Flug zum Bestimmungsort angeboten werden, dessen Ankunftszeit die planmäßige Ankunftszeit des primär reservierten Flug

  1. 2 Stunden im Falle aller Flüge bis zu 1 500 Kilometern; oder
  2. 3 Stunden im Falle aller innengemeinschaftlichen Flüge, die länger als 1 500 Kilometer sind und allen sonstigen Flügen, die 1 500 bis 3 500 Kilometer lang sind; oder
  3. 4 Stunden im Falle aller sonstigen Flüge, die in Pkt. a) oder b)
genannt wurden, nicht überschreitet, darf der Flugbeförderer die im Absatz 1. vorgesehene Entschädigung um 50% verkleinern.

Das Recht auf Entschädigung steht einem Fluggast im Falle einer Flugabsage nicht zu, wenn die Fluggäste:

  • über die Flugabsage wenigstens 2 Wochen vor dem geplanten Abflug informiert wurden; oder
  • über die Flugabsage in dem Zeitraum von 2 Wochen bis sieben Tage vor dem geplanten Abflug informiert wurden und ihnen die Änderung des Reiseplans angeboten wurde, die ihnen den Abflug spätestens 2 Stunden vor dem geplanten Abflug und die Ankunft spätestens 4 Stunden nach der geplanten Ankunftszeit ermöglicht; oder
  • über die Flugabsage in einem kürzeren Zeitraum als 7 Tage vor dem geplanten Abflug Zeitraum informiert wurden und denen die Änderung des Reiseplans angeboten wurde, die ihnen den Abflug nicht länger als eine Stunde vor der geplanten Abflugszeit und die Ankunft an den Bestimmungsort nicht später als 2 Stunden nach der geplanten Ankunftszeit ermöglicht.

Hilfeleistung umfasst:

  • Den Kunden die Wahl anzubieten zwischen
    • der Rückerstattung innerhalb von 7 Tagen des gesamten Kaufpreises des Tickets, den Preis für einen Teil oder Teile der nicht zustande gekommenen Reise, oder für einen Teil oder Teile der schon stattgefundenen Reise, sollte der Flug dem primären Reiseplan des Fluggastes nicht mehr dienen,
    • dem Rückflug an den primären Abreiseort, zudem erstmöglichen Zeitpunkt;
    • Änderung des Reiseplans, zu den vergleichbaren Bedingungen, zu dem Bestimmungsort, zu dem erstmöglichen Termin; oder
    • Änderung des Reiseplans, zu den vergleichbaren Bedingungen, zu einem späteren Zeitpunkt, je nach dem Vorhandensein freier Plätze.
  • Auch kostenlose Mahlzeiten, Getränke, Unterkunft in einem Hotel, Beförderung zwischen dem Flughafen und dem Hotel, Telefonate, Faxschreiben oder E-Mails.

Gepäck

Sie haben das Recht auf Geltendmachung einer Entschädigung in der Höhe von 1000 SDR für Zerstörung, Beschädigung und Verspätung des Gepäcks während der Reise mit den Fluglinien aus einem EU-Land in einen anderen beliebigen Flughafen in der Welt.

Wenn der Flugbeförderer die Verantwortung für die entstandenen Schäden meidet, kann der Fluggast seine Ansprüche vor Gericht geltend machen.

Sämtliche Ansprüche, die das beschädigte abgefertigte Gepäck betreffen, sind innerhalb von 7 Tagen ab Datum seines Empfangs, oder im Falle des verspäteten Gepäcks innerhalb von 21 Tagen ab Datum des Empfangs anzumelden.

Sie können einen Anspruch auf Entschädigung gegen den Flugbeförderer einlegen, mit dem der Vertrag abgeschlossen wurde oder gegen denjenigen, der diesen Flug realisiert, sobald dies nicht derselbe Beförderer ist.

Körperverletzung und Todesfall

Sie haben Recht auf die Geltendmachung der Entschädigung für die Körperverletzung oder den Todesfall deiner Nächsten infolge eines Unfalls während des Fluges, der von einem Flugbeförderer aus der Europäischen Union in einen beliebigen Flughafen in der Welt realisiert wurde. Der Fluggast hat das Recht auf die Anzahlung um die sofort erforderlichen finanziellen Bedürfnisse zu decken.

Sollte der Flugbeförderer die Verantwortung für die entstandenen Schäden meiden, können Sie Ihre Rechte vor Gericht geltend machen. Der Fluggast kann einen Anspruch auf die Entschädigung gegen den Flugbeförderer einlegen, mit dem er den Vertrag abgeschlossen hat, oder gegen denjenigen, der diesen Flug realisiert, sobald dies nicht derselbe Beförderer ist.

Pauschalreisen

Außer den oben beschriebenen Rechten darf der Fluggast einen Anspruch auf Entschädigung gegen den Reiseveranstalter wegen Nichterfüllung der Dienstleistungen geltend machen, die in einem der EU-Länder abgeschlossenen Vertrag bestimmt waren, unabhängig von dem Bestimmungsort.

Die Rechte gelten dann, wenn kein ordnungsgemäßer in dem Vertrag zwischen dem Reiseveranstalter und dem Fluggast vorgesehener Flug sichergestellt wird. Sollte der Veranstalter den Vertrag im Bezug auf den wesentlichen Teil der Pauschalreise nicht erfüllen, ist er verpflichtet, alternative Dienstleistungen ohne Zusatzkosten für Reiseteilnehmer sicherzustellen.

Was tun, wenn der Flugbeförderer versagt?

Sollte der Fluggast feststellen, dass die Verspätung einen schwer zu akzeptierenden Ausmaß erreicht, oder dass das bereits abgeholte Gepäck beschädigt ist oder man es nicht finden kann, muss er sich in erster Linie an den Vertreter der Fluglinie, die den Flug bedient, wenden und um Hilfe bei Problemlösung bitten. Es wäre gut darauf zu achten, auf welche Art und Weise unsere Anmeldung registriert wird, es wäre angebracht, eine schriftliche Bestätigung für die Anmeldung zu erhalten.

Sollte Ihnen die Problemlösung durch den Flugbeförderer nicht zufrieden stellen, soll man andere Entscheidung bei dritter Einrichtungen suchen - außerhalb der Konstellation Kunde - Verkäufer.

Mit dem Schutz der Fluggäste in den EU-Ländern beschäftigen sich seit kurzem die spezialisierten öffentliche Verwaltungsorgane, in Polen hat das Amt für Zivilflugwesen, und genauer gesagt ein in seinen Strukturen tätiger Ausschuss für den Schutz der Fluggastrechte.KOPP. Aufsichtskompetenzen dieser Einrichtung sind auf das Problem der Verweigerung der Aufnahme an Bord, der Flugabsage und einer wesentlichen Verspätung fokussiert.

Neben ULC kann Ihnen das Europäische Verbraucherzentrum Hilfe leisten, weil es im Rahmen des europäischen ECC-NET über Instrumente verfügt, die zur Klärung und Hilfeleistung bei der Entscheidung bei grenzüberschreitenden Streitigkeiten im außergerichtlichen Verfahren dienen. Eine wesentliche Rolle im Rahmen der Hilfeleistung für Verbraucher können auch Einrichtungen der ersten Linie des Verbraucherschutzes d.h. Verbraucherverbände und Kreis- und Stadtverbraucherbeauftragte spielen.

Was man nicht vergessen soll?

  1. Beim Einkauf der Flugtickets auf dem elektrischen Weg steht Ihnen kein Recht auf auf Rücktritt vom Vertrag zu, wie das bei Fernabsatztransaktionen der Fall ist. Überprüfen Sie genau die Angebote der Flugbeförderer; manche werben mit attraktiven Flugticketpreisen, um mehr Fluggäste zu erwerben, man soll aber nicht von hohen Flughafengebühren oder von höheren Gebühren für den Rückflug.
  2. Versuchen Sie vor dem Flug, Informationen zu erobern, wo sich der Zielflughafen befindet. Es kann sich erweisen, dass die Entfernung vom Flughafen zum eigentlichen Reiseziel sehr groß (sogar einige zehn Kilometer) ist, so dass zusätzliche Kosten für Verkehrsmittel wie Bus, Zug oder Taxientstehen.
  3. Flughafengebühren können verschieden hoch bei verschiedenen Flugbeförderern sein. Wenn Ihr Flugbeförderer versagt und Ihnen den Flug mit anderen Linien vorschlägt, müssen Sie von ihm den Kostenausgleich verlangen.
  4. Im Handgepäck dürfen Sie keine scharfe Gegenstände (wie z.B. eine Schere, ein Taschenmesser), keine Gase (außer Deos), keinen Spiritus, keine Schusswaffe und kein Gift mitführen. In kleinen Mengen dürfen Sie Alkoholgetränke, Medikamente und Kosmetika mitführen. An Bord darf man grundsätzlich kein Fahrrad mitführen. Bei einigen Fluglinien darf man Kinderwägen mitführen.
  5. Etiketten mit Ihrem Namen und Vornamen, genauer Adresse (auch mit dem Land, wo Sie wohnen) die an dem Gepäck angebracht sind, helfen Ihnen es wiederzubekommen, falls es verloren geht.
  6. Bei den billigen Angeboten ist meistens die Mahlzeit nicht im Preis enthalten und für kleine Snacks und Getränke muss man getrennt bezahlen.

Informationen über die Fluggästerechte findest du auch auf der Seite der Europäischen Union Sowie des Amtes für Zivilflugwesen.

Vokabular:

Delay - Verspätung
Departure - Abflug
Arrival - Ankunft
Cancellation - Flugannulierung
Overboarding - Overboarding
Check-in - Check in

 

 
 
  Das Projekt wird mit Mitteln der Europäischen Komission finanziert und des Amtes für Schutz der Verbraucher und der Schutz des Wettbewerbs