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Außer den Geschäftsräumen des Unternehmens abgeschlossene Verträge



Es kommt vor, dass uns ein Handelsvertreter am Arbeitsplatz oder während der Sommerferien im Ausland im Hotel Angebote macht und mit uns unerwartet verhandeln will. In solch einer Situation haben wir keine Möglichkeit, die Qualität und Preise der Waren mit anderen Angeboten zu vergleichen. Die Praxis der Haustürgeschäfte beruht darauf, den Verbraucher dazu zu bringen, dass er die Entscheidung spontan und ohne große Bedenken trifft. Das Recht schützt uns jedoch vor solchen zufällig aufgenommenen Verbindlichkeiten und ermöglicht uns eine emotionslose Einschätzung der Situation, sogar nach dem Abschluss des Vertrags.

Rechtsgrundlage

Europäische Standards zum Schutz des Verbrauchers, der einen Vertrag außerhalb des Geschäftsraumes abschließt, beinhaltet die Richtlinie 85/577/EWG vom 20 Dezember 1985 betreffend den Verbraucherschutz im Falle von. außerhalb von Geschäftsräumen abgeschlossenen. Verträgen (OJ L 372, 31/12/1985 P. 0031-0033).

Im polnischen Recht werden diese Fragen durch das Gesetz vom 2. März 2000 über den Schutz mancher Verbraucherrechte und über die Verantwortung für Schäden, die durch ein gefährliches Produkt verursacht wurden, geregelt - (Ges. Bl.. Nr 22, Pos. 271, mit späteren Änderungen). Der Text dieses Gesetzes ist auf der Internetseite (Link zu unserer Rechtsakte und dieses Gesetz) zu finden.

Wann schließen wir die Verträge außerhalb des Geschäftsraumes?

Dann, wenn der Unternehmer die Verträge (aufgrund denen er dem Verbraucher Waren oder Leistungen liefert) in folgenden Umständen abschließt:

  • während einer durch den Unternehmer organisierten Reise außerhalb des Geschäftsraumes (des Sitzes),
  • wenn uns der Unternehmer: zu Hause; am Arbeitsplatz besucht.

Man soll betonen, dass in jedem der genannten Fällen Besuche nicht auf Wunsch des Verbrauchers stattfinden.

Zum Abschluss des Vertrags außerhalb des Geschäftsraumes kommt dann, wenn uns der Unternehmer sein Angebot unerwartet darstellt, am Ort, wo er keine dauerhafte Geschäftstätigkeit führt. Am häufigsten werden wir am Ort des privaten Aufenthalts besucht, wie das der einheimische Gesetzgeber festgestellt hat.

Zum Beispiel sind wir in den Sommerferien in Italien auf einer Pauschalreise. Während einer Pause werden wir zu einer Kostprobe und einer "Präsentation" eingeladen. Dann stellt uns ein Unternehmer "die neuesten und besten" Modelle der Fotokameras dar, die man "nur jetzt" zu einem "unglaublich günstigen" Preis kaufen kann, und eine elegante Frau ruft überzeugend aus, dass das ein "echtes" Angebot ist! Unter Einfluss von Emotionen scheint uns unsere alte Kamera tatsächlich sehr veraltet zu sein und um den Aufenthalt in Rom in Bildern festzuhalten, wollen wir die neue Kamera zu dem "günstigen" Preis kaufen. Nach dem Urlaub, nachdem wir nach Polen zurückgekommen sind, erweist sich, dass der Apparat nicht gut funktioniert und dass die gleichen Modelle bei uns im Supermarkt zu einem wesentlich günstigeren Preis zu haben sind. Dann möchten wir am liebsten unser Geld zurück... um von dem Abenteuer zu vergessen.

Parteien des Vertrags, der außerhalb des Geschäftsraumes abgeschlossen wird

Die Verträge außerhalb des Unternehmens werden zwischen dem Verbraucher und dem Unternehmer abgeschlossen. Für einen Verbraucher wird in der Richtlinie jede natürliche Person gehalten, die zu Zwecken handelt, die nicht mit ihrer beruflichen Tätigkeit oder ihrem Beruf verbunden sind. Der Unternehmer ist eine natürliche oder juristische Person, die bei den genannten Transaktionen im Bereich seiner Geschäfts- und Berufsfahigkeiten handelt, sowie jede Person, die im Namen oder zugunsten eines Unternehmers handelt.

Informationspflicht

In den einzelnen EU-Mitgliedsstaaten können verschiedene ausführliche Anforderungen gelten, weil die Richtlinie in dieser Frage zwar wesentlich die Ziele des Schutzes vorweist, ohne jedoch die Art und Weise anzugeben, auf welche der Verbraucher geschützt werden soll.

Aufgrund des polnischen Rechts kann man von dem Unternehmer verlangen, dass er vor dem Abschluss des Vertrags einen Personalausweis vorlegt und eine Unterlage, die Führung einer Geschäftsstätigkeit belegt. Sollte die Person im Namen eines Unternehmers handeln, soll sie auch ein entsprechende Bevollmächtigung vorlegen.

Darüber hinaus soll uns der Unternehmer vor dem Abschluss des Vertrags schriftlich über das Recht auf Rücktritt vom Vertrag informieren und uns ein Muster solch eines Rücktritts überweisen, mit der Angabe seines Namen und Vornamen sowie der Adresse (des Sitzes). Andererseits bescheinigt der Verbraucher auf Verlangen des Unternehmers, dass er über das Recht auf Rücktritt unterrichtet worden ist und das er ein Muster der Bestätigung des Rücktritts vom Vertrag bekommen hat.

Der Verkäufer wird verpflichtet auch eine schriftliche Bestätigung des Vertragsabschlusses zu überreichen, in dem das Datum und die Art (z.B. der Vertrag, der außerhalb des Geschäftsraum des Unternehmens abgeschlossen wurde) sowie der Gegenstand der Leistung (z.B. Töpfe) und der Preis (Wert, Währung , Bestätigung der Zahlleistung) angegeben werden.

Die oben genannten Pflichten muss der Unternehmer zur Vermeidung dessen erfüllen, dass die Frist des Rücktritts vom Vertrag nicht zu laufen beginnt. Sehen Sie Details! (Link zur Beschreibung des Rücktritts vom Vertrag)

Die Vorschriften, die besprochene Frage in anderen Ländern regulieren, beinhalten ähnliche Anforderungen.

Darf ich vom Vertrag abtreten, der außerhalb des Geschäftsraumes abgeschlossen wurde?

Zum Abschluss des Vertrags kommt es am häufigsten aus Initiative des Unternehmers. Oft bleibt uns keine Zeit übrig, um genau zu erwägen, ob wir das uns vorgeschlagene Angebot wirklich annehmen möchten, und wenn ja, dann ob uns die vorgeschlagenen Bedingungen tatsächlich zusagen. Es gibt keine Möglichkeit, die Entscheidung zu überlegen, oder Angebote zu vergleichen und der Überraschungseffekt ist ein wesentlicher Nachteil solcher Transaktionen. Um die Chancen auszugleichen verleiht der europäische Gesetzgeber dem Verbraucher das Recht auf Überlegung und Annullierung der Transaktion. In jedem EU-Land hat der Verbraucher das Recht auf Rücktritt vom Vertrags durch die Zusendung der Benachrichtigung innerhalb von sieben Tagen ab Datum des Erhalts der Benachrichtigung über das Recht auf Rücktritt vom Vertrag. In den einzelnen Ländern kann die Frist verschieden sein, jedoch wird sie immer zugunsten des Verbrauchers geändert. In Polen können wir innerhalb von zehn Tagen vom Vertrag zurücktreten. Sollte der Unternehmer uns über dieses Recht nicht informiert haben, läuft die zehn Tage-Frist nicht und unser Recht auf Rücktritt vom Vertrag wird verlängert. Die Frist darf jedoch nicht drei Monate überschreiten.

Um diese Frist einzuhalten reicht es, wenn die Benachrichtigung kurz vor dem Ende der Frist geschickt wird, also das Datum der Zustellung zu dem Unternehmer ist unwichtig.

Die Zusendung der Benachrichtigung über den Rücktritt vom Vertrags befreit. den Verbraucher von allen aus dem Vertrag resultierenden Verbindlichkeiten Sollte der Verbraucher das Recht auf Rücktritt in Anspruch nehmen, werden die rechtlichen Folgen dieser Handlung durch die nationalen Vorschriften, insbesondere in der Frage der Rückzahlungen für Waren und Dienstleistungen, geregelt. Gemäß der polnischen Regelungen gilt der Vertrag dann als nicht abgeschlossen und die Ware ist in unveränderter Form zurückzuerstatten, es sei denn, dass die Änderung im Rahmen der üblichen Verwaltung notwendig war. Die Rückgabe soll unverzüglich, nicht später als innerhalb von 14 Tagen erfolgen. Sollten wir vorher Vorkasse geleistet haben, sind hier gesetzliche Zinsen ab Datum der Vorkasse zu zahlen.

Unzulässig ist der Vorbehalt im Vertrag, dass wir nur dann vom Vertrag zurücktreten dürfen, wenn wir eine bestimmte Summe bezahlen. Im Falle solch einer Anmerkung ist sie als rechtswidrig zu behandeln, d.h. der Unternehmer hat kein Recht darauf, von uns diese Summe zu verlangen.

Die Vorschriften über die außerhalb den Geschäftsräumen abgeschlossenen Verträge finden keine Anwendung bei ...

Man soll beachten, dass die Richtlinie 85/577 keine Anwendung findet, bei:
  1. Verträgen betreffs Bauarbeiten, bei Immobilienverträgen sowie Verträgen, die andere Rechte bezüglich der Immobilien betreffen. Im Rahmen der Richtlinie befinden sich Verträge über Lieferung der Waren zum Zwecke ihrer Integration in Immobilien oder Verträge über Renovierung von Immobilien;
  2. Verträgen betreffs der Lieferung von Lebensmitteln und anderer Produkte, die zum laufenden Konsum bestimmt sind und die durch den Verkäufer regelmäßig ins Haus geliefert werden;
  3. Verträgen über Lieferung der Waren und Dienstleistungen, wenn folgende drei Bedingungen erfüllt sind:
    • der Vertrag wird aufgrund eines Katalogs des Unternehmers abgeschlossen, mit dessen Inhalt sich der Verbraucher unter Abwesenheit des Vertreters des Unternehmers bekannt machen kann;
    • es besteht die Absicht, weitere Kontakte zwischen dem Vertreter des Unternehmers und dem Verbraucher in Zusammenhang mit dieser oder einer späteren Transaktion zu pflegen;
    • sowohl der Katalog als auch der Vertrag informieren den Verbraucher auf eine klare Weise über das ihm zustehende Recht auf Rückgabe der Ware an den Lieferanten innerhalb von einer Frist von sieben Tagen ab deren Erhalt oder über das Recht auf Rücktritt vom Vertrag innerhalb dieser Frist ohne andere Verpflichtungen als die Verpflichtung zur angemessenen Behandlung dieser Waren.;
  4. Versicherungsverträgen;
  5. Verträgen, die Wertpapieren betreffen.

Im polnischen Recht werden die Vorschriften zu den Verträgen, die außerhalb des Geschäftsraumes des Unternehmens abgeschlossen werden, nicht bei folgenden Verträgen angewandt:

  1. von einem dauerhaften oder periodischen Charakter, die aufgrund des Verkaufsangebots abgeschlossen werden, oder aufgrund der Hinweise auf Werbung, Preislisten und andere Informationen, wenn der Verbraucher vorher die Möglichkeit hatte, sich mit dem Inhalt des erhaltenen Angebots oder der Information unter Abwesenheit der anderen Seite des Vetrags bekannt zu machen und wenn zugleich im Angebot das Recht auf Rücktritt vom Vertrag innerhalb von 10 Tagen ab Datum ihres Abschlusses vorbehalten wurde,
  2. beim Verkauf von Lebensmitteln, die periodisch an den Wohnort des Verbrauchers geliefert werden,
  3. bei allgemein abgeschlossenen Verträgen in den kleinen laufenden Angelegenheiten des Alltags, vom Wert bis 10 Euro,
  4. bei Verträgen betreffs Bauarbeiten,
  5. bei Verträgen betreffs Immobilien, mit Ausnahme von Umbauleistungen
  6. bei Versicherungen, darunter Mitgliedschaft in offenen Rentenfonds und bei der Rückversicherung,
  7. Verträgen betreffs Wertpapiere und Anteile in Investmentfonds.

Was soll man nicht vergessen?

  1. Wenn Sie den Vertrag daheim, am Arbeitsplatz oder auf der Straße abschließen, stehen Ihnen besondere Rechte zu.
  2. Vergessen Sie nicht, dass der Unternehmer Ihnen den Ausweis sowie eine Unterlage, die seine Geschäftstätigkeit belegt, vor dem Abschluss des Vertrags vorlegen soll. - sollte der Vertrag nicht vom Unternehmer selbst abgeschlossen werden, sondern durch eine in seinem Namen handelnde Person, muss auch diese Tatsache belegende Unterlage vorgelegt werden.
  3. Verlangen Sie immer von dem Akquisiteur einen Ausweis!
  4. Vergessen Sie nicht, dass der Unternehmer verpflichtet ist, Sie schriftlich über das Recht auf Rücktritt vom Vertrags innerhalb von 10 Tagen ab Datum des Vertragsabschlusses zu informieren.
  5. Vergessen Sie nicht, dass Sie den Grund für den Rücktritt vom Vertrag nicht angeben müssen
  6. Vergessen Sie nicht, dass der Unternehmer kein Recht hat, von Ihnen irgendeine Geldsumme zu verlangen, falls Sie sich für den Rücktritt vom Vertrag entschieden haben.

 

 
 
  Das Projekt wird mit Mitteln der Europäischen Komission finanziert und des Amtes für Schutz der Verbraucher und der Schutz des Wettbewerbs