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Timesharing/Ferienklubs
Sehr oftist urlaub im Ausland auf einem sandigen und sonnigen Strand eine Ausgabe, die sich ein durchschnittlicher Verbraucher nicht leisten kann. Aber Träume sind menschlich, deswegen träumen wir alle von einer Alternative für teuere Urlaubsformen, die genauso angenehm und luxuriös wäre. Timesharing wird oft als eine magische Lösung für all die Verbraucher, die sich den Urlaub in einem luxuriösen Kurort nicht leisten können. Es wird betont, dass man dank Timesharing, sogar bei einem geringem Budget, eine "himmlische" Erholung erleben kann (und das nicht nur einmal!). Die Träume der Verbraucher bleiben von den Timesharing-Veranstaltern nicht unbemerkt. "Wunderbare Ferien bis zum Lebensende" - so klingt meistens das Versprechen, das von den Timesharing-Firmen gegeben wird. Ja, das kann wahr sein .... aber Abschluss eines Timesharing-Vertrages ist eine Entscheidung, die eine tiefe Überlegung verlangt. Was ist Timesharing?Timesharing beruht auf dem Erwerb des Rechts durch den Verbraucher, ein Gebäude oder einen Wohnraum in bestimmter Zeit, jedes Jahr zu benutzen und auf der Verpflichtung, dem Unternehmer eine pauschale Vergütung zu bezahlen.
Die Timesharing-Produkte, dh. Gebäude/ Appartements sind hauptsächlich in Spanien, auf den Kanarischen Inseln und in Portugal lokalisiert. Warum kann sich Timesharing als etwas erweisen, was Sie sehr bereuen werden?MObwohl die Timesharing-Verträge von den Veranstaltern als moderne, billige und flexible Form der Ferienverbringung gelobt werden, kann Timesharing viele Fallen verbergen, die auf den unerfahrenen Verbraucher lauern. Beispielsweise, die Verbraucher sind oft mit der Bezahlung eines sehr hohen Preises für den Einstieg in das Timesharing-System einverstanden. Dann sind sie ganz dem Unternehmerwillen ausgesetzt. Grundsätzlich ist Timesharing ein langfristiger Vertrag, also ein Vertrag, der sehr genauer Überlegung und Kalkulation sogar kleinster Kosten verlangt. Was machen Sie , wenn nach ein paar Jahren das Gebäude, in dem Sie ein Appartement haben, vernachlässigt oder wegen Reduzierung der Flugverbindungen mit jeweiligen Ort schwer erreichbar wird... Meistens fängt alles harmlos an... Aus den Angabe der Europäischen Verbraucherzentren (ECC net) geht hervor, dass meistens alles harmlos anfängt.... Um die entspannten Verbraucher wird während des in angenehmen Orten verbrauchten Urlaubs ?geworben?, wenn ihre Wachsamkeit schwächer ist. Die Timesharing-Veranstalter führen die Verbraucher in die Irre, indem sie diese mit großen Gewinnen und Preisen für die Teilnahme an (natürlich) kostenloser Darstellung ihrer Produkte verlocken. Die Einladungen zu derartigen Treffen werden in Hotels, und sogar schon auf den Flughäfen verteilt. Oft kommen die Verbraucher aus seinem Urlaub nicht nur gut gelaunt, aber auch mit Anteilen an einer Immobilie im sonnigen Spanien zurück. Leider kann diese gute Laune bald zu Ende sein... Ein anderes Beispiel des "Werbens" um die Verbraucher (das immer häufiger in Polen praktiziert wird) sind die Präsentationen, die von den Vertretern der Timesharing-Firmen veranstaltet werden. Solche Präsentationen werden in exklusiven Hotels oft von Ausländern veranstalten, (eine Person mit Polnischkenntnissen unterzeichnet lediglich Verträge mit den Verbrauchern).Die Verbraucher werden mit dem Versprechen der billigsten und komfortabelsten Ferien ihres Lebens, die es nur auf dem Markt gibt, angelockt. Solche Veranstaltungen sind auch mit Konsum und Gewinnspielen verbunden. Wollen Sie alle Timesharingveranstalter betrügen?In die Timesharing-Veranstaltung sind verschiedene Unternehmer engagiert, auch diejenigen, die ihre Tätigkeit auf Erfahrung, guten Ruf und Rechtsvorschriften stützen. Nur solche Unternehmer können Ihnen den unnötigen Stress ersparen. Eine andere Gruppe bilden die sog. Veranstalter der Ferienklubs (von denen wir später erzählen). Leider hat man in vielen Fällen mit Betrüger zu tun, die von den oft unbewussten Verbrauchern Gebühren einnehmen (die niemals erstattet werden) Ihre RechteIn den letzten Jahren gewinnen die Timesharing-Verträge an Popularität, hauptsächlich deswegen, dass sie dem Erwerber ein wiederkehrendes Recht zur Nutzung eines konkreten Touristikobjekts in aufeinander folgenden Perioden, ohne erhebliche Kosten in Zusammenhang mit dem Erwerb eines solchen Objekts zu bezahlen. Die Timesharing-Konstruktion ermöglicht es, die Kosten der Ferien von den eventuellen Preisänderungen der Pauschalreisen unabhängig zu machen. Darüber hinaus gibt sie dem Verbraucher die Sicherheit, das konkrete Objekt in gegebener Zeit nutzen zu können. Aus verschiedenen Gründen stellt Timesharing einen der Hauptbereiche dar, für den sich das europäische Verbraucherrecht interessiert. Insbesondere wird auf zahlreiche Missbrauchsfälle und Verletzungen der Interessen von Erwerbern der Timesharing-Anteile - der Verbraucher. Timesharing ist eine ziemlich junge Konstruktion - deswegen sind auch hier die angenommenen Lösungen dem durchschnittlichen Verbraucher oft nicht bekannt. Ursache vieler Kontroversen wurde das Fehlen einer einheitlichen und ausdrücklichen Rechtskonstruktion des Timesharing. Die hat zu Folge, dass oft auf verschiedene (oft widersprüchliche und schwer vereinbare) rechtliche Lösungen aus dem Bereich des Sachen und Schuldrechts zurückgegriffen wird. Zusätzlich sind die Timesharing-Verträge oft umfangreich, was die Kenntnisnahme ihres Inhalts schwierig macht. Die Timesharing-Veranstalter vermeiden auch die Benutzung der Vertragsmuster nicht, deren Bestimmungen mit den Kunden nicht individuell abgestimmt werden. Die Quelle des europäischen Verbraucherrechts, die eine grundlegende Bedeutung für Timesharing hat, ist die Richtlinie 94/47/EG des Europäischen Parlaments und des Rates vom 26. Oktober 1994 zum Schutz der Erwerber im Hinblick auf bestimmte Aspekte von Verträgen über den Erwerb von Teilzeitnutzungsrechten an Immobilien (O.J. L 280 vom 29. Oktober 1994 ). Die Rechte des Verbrauchers und die Pflichten des Unternehmers auf der nationalen Ebene bestimmt das Gesetz vom 13. Juli 2000 (Link) über den Schutz der Erwerber eines Nutzungsrechts an einem Gebäude oder einem Wohnraum für eine bestimmte Zeit jeden Jahres und über die Änderung der Gesetze: ZGB, OWiGB und des Grundbücher- und Hypothekengesetzes], Ges.Bl. 2000, Nr. 74, Pos. 855 mit späteren Änderungen) Das Ziel der Richtlinie (sowie das Ziel anderer Verbraucherrichtlinien) ist es, dem Verbraucher die Möglichkeit zu sichern, den Timesharing-Markt auf die gleiche Art und Weise in jedem Mitgliedstaat der EU zu benutzen. In der Richtlinie wurde der Grundsatz der Mindestharmonisierung angenommen, dh. die Mitgliedsstaaten können zum Schutz des Verbraucher strengere Vorschriften erlassen, als dies die Richtlinie vorsieht.
Charakteristische Merkmale der Richtlinie sind:
Umfangreiche Informationspflicht seitens des Profis, Rechts des Verbrauchers, innerhalb von 10 Kalendertagen ab Unterzeichnung des Vertrages durch die Parteien vom Vertrag ohne Angabe des Grundes zurückzutreten (falls der Erwerber das Rücktrittsrecht in Anspruch nimmt, wird von ihm die Deckung keiner Kosten verlangt). Der Timesharing-Vertrag wird mindestens für drei Jahre abgeschlossen. Detaillierte Informationen zu Thema des Timesharing sind auf der Website: Alle europäischen Dokumente, darunter Verbraucherrichtlinien, sind auf der Website der Datenbank mit Rechtsakten der EU - Eur-Lex zu finden. Wer wird geschützt ?Gemäß den Bestimmungen der Richtlinie bedeutet der "Erwerber" (der Anteile an der Immobilie) jede natürliche Person, die solch ein Recht für die Zwecke erwirbt (oder für die das Recht bestellt wird), die in keinem Zusammenhang mit ihrer beruflichen Tätigkeit stehen. Das Gesetz bestimmt die Grundsätze für den Schutz des Erwerbers, der aufgrund des mindestens für drei Jahre abgeschlossenen Vertrages von dem Unternehmer das Nutzungsrecht am Gebäude oder Wohnraum in bestimmten Zeitraum jedes Jahres erhält und sich verpflichtet, dem Unternehmer eine pauschale Vergütung zu bezahlen. Unter einem Erwerber versteht man eine natürliche Person, die den Vertrag außerhalb der geführten wirtschaftlichen Tätigkeit abschließt. Informationspflicht eines Profis - allgemeine InformationenDas charakteristische Merkmal der Verbraucherrichtlinien (sowie der ins nationale Recht umsetzenden Gesetze) ist eine umfangreiche Informationspflicht seitens des Profis. Dies ist durch die Tatsache begründet, dass der Verbraucher als schwächere und weniger erfahrene Vertragspartei einen umfangreichen Schutz in Form ausführlicher Information verdient. In der Europäischen Union hat der Verbraucher das Recht zu wissen, was, von wem und zu welchen Konditionen er kauft. Welche Informationen (in welcher Form) soll der Verbraucher erhalten?Der Unternehmer ist verpflichtet, jeder interessierten Person vor Vertragsabschluss ein schriftliches Prospekt zu liefern. Das Prospekt soll mindestens enthalten:
In welcher Sprache soll das Prospekt erstellt werden?Das Prospekt soll gemäß dem Willen der interessierten Person, in der Amtssprache des Staates, in dem diese Person ihren Wohnort hat oder dessen Bürger sie ist. Falls der Erwerber in Polen wohnt, soll das Prospekt mindestens in polnischer Sprache verfasst sein. Warum ist die Kenntnisnahme des Prospekts so wichtig?Mit der Vertragsunterzeichnung wird das Prospekt zu seinem integralen Teil. Zusätzlich, falls der Vertragsinhalt dem Prospekt widerspricht, ist für die Parteien (mit kleinen Ausnahmen) das Prospekt verbindlich. Können die im Prospekt angegebenen Informationen geändert werden?Der Unternehmer kann vor dem Vertragsabschluss die im Prospekt enthaltenen Informationen ändern, falls diese Änderung Folge der Umstände sind, auf die er keinen Einfluss hatte. Diese Änderungen müssen jedoch noch vor dem Vertragsabschluss dem Erwerber schriftlich vorgelegt werden. Die Etappe des VertragsabschlussesEs ist zu beachten, dass der Vertrag über die Nutzung eines Touristikobjekts in bestimmter Zeit eine Grundlage für das den Unternehmer mit dem Verbraucher verbindende Verhältnis ist. Der Vertrag soll enthalten:
Kann man auf einen schon abgeschlossenen Timesharing-Vertrag verzichten?Dem Verbraucher steht das Recht auf Rücktritt vom Timesharing-Vertrag zu. Dies bedeutet, dass der Erwerber vom Vertrag ohne Angabe des Grundes innerhalb von 10 Tagen von der Vertragszustellung zurücktreten kann. Dies erfolgt durch eine schriftliche Willenserklärung über den Rücktritt gegenüber dem Unternehmer. Im Falle der Inanspruchnahme des Rücktrittsrechts gilt der Vertrag als nicht abgeschlossen und der Verbraucher trägt keine Verantwortung gegenüber dem Unternehmer. FerienklubsFerienklubs führen potentielle Kunden mit niedrigen Preisen und Versprechen wunderbarer Ferien in Versuchung. Theoretisch werden den Mitgliedern solcher Klubs die besten Bedingungen und Erstattung der Kosten beim Aussteigen aus solchen Programms gesichert. Die Mitgliedschaft in dem Klub berechtigt den Verbraucher zum Aufenthalt in bestimmten Tagen in einem Appartement des Ferienklubs. In den Verträgen wird kein konkretes Appartement bestimmt, auf das man Recht hat, auch keine Lokalisierung. Die Vertreter der Timesharing-Firmen heben solche "lockere" Lösung als Vorteil hervor (Flexibilität). Niemand spricht jedoch davon, dass der Verbraucher nicht durch die in der Richtlinie bestimmten Rechte geschützt wird. Beispiel - der Vertrag wird für 2 Jahre und 11 Monate abgeschlossen.
Achtung!
Die Mitgliedschaft in einem Ferienklub wird nicht auf die gleiche Art und Weise geschützt wie Timesharing. Wie sieht Timesharing in der Praxis aus?
Was ist bemerkenswert?
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